Arbeit und Soziales


Die beste Arbeitsmarktpolitik Europas – Mindestsicherung als Sprungbrett auf den Arbeitsmarkt

 

Die europaweit niedrigste Arbeitslosigkeit und der weitere Ausbau von Sozialleistungen, auch in finanziell schwierigen Zeiten – das ist Politik mit sozialdemokratischer Handschrift. Die letzten drei Jahre haben gezeigt, was in Sachen Arbeitsmarkt und Sozialpolitik, sogar in Zeiten einer weltweiten Wirtschafts- und Finanzkrise, alles möglich ist, wenn ein sozialdemokratischer Bundeskanzler an der Spitze eines Landes steht und auch das Amt des Sozial- und Arbeitsministers von einem Sozialdemokraten bekleidet wird.

 

Arbeit

Europameister im Kampf gegen Arbeitslosigkeit
In der Krise wurde rasch mit Arbeitsmarktpaketen gegengesteuert und die Zahlen geben dem sozialdemokratischen Weg der aktiven Arbeitsmarktpolitik recht: Österreich hat die europaweit niedrigste Arbeitslosenquote. Mit mehr als 3,5 Mio. unselbständig Beschäftigten wurde im Sommer 2011 ein neuer Beschäftigtenrekord erreicht - noch nie zuvor hatten in Österreich so viele Personen einen Arbeitsplatz.

 

Jugend: Ausbildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit
Für Sozialminister Rudolf Hundstorfer steht fest: Jeder Jugendliche soll zumindest eine über die Pflichtschule hinausgehende Ausbildung machen. Die überbetriebliche Lehrausbildung steht allen Jugendlichen zur Verfügung, die keine Lehrstelle im Betrieb finden (im Ausbildungsjahr 2010/11 wurden hier rund 12.700 Jugendliche in einem Lehrberuf ausgebildet).

 

Betriebliche Lehrstellenförderung – Unterstützung auf dem Weg zum Lehrabschluss
Im Jahr 2011 wurde eine Novellierung des Berufsausbildungsgesetzes hinsichtlich der Möglichkeit der Förderung von Unterstützungsstrukturen (bisher lediglich Beihilfen an Lehrberechtigte) durchgeführt. Diese Erweiterung der betrieblichen Lehrstellenförderung zielt auf eine Senkung der Drop-out-Quote bei Lehrlingen (z.B. durch „Lehrlingscoaching“), den Aufbau qualitätsbezogener Unterstützungsangebote sowie die Erhöhung der Ausbildungsbeteiligung insbesondere in Bereichen mit wenigen Ausbildungsbetrieben und Lehrlingen ab.

 

Bildungskarenz
Qualifizierung schützt vor Arbeitslosigkeit und hilft beim beruflichen Aufstieg. Daher sollen die im Zuge der Wirtschaftskrise im Jahr 2008 befristet eingeführten Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zur Bildungskarenz dauerhaft gelten, d.h. die Mindestdauer der Bildungskarenz soll auch weiterhin zwei Monate betragen.

 

Mehr Mitbestimmung für Arbeitnehmer
Die Novelle zum Arbeitsverfassungsgesetz bringt wichtige Verbesserungen für Arbeitnehmer. So wurde die Frist zur Anfechtung von Kündigungen vor Gericht von einer auf zwei Wochen verlängert. Weiters gibt es spürbare Verbesserungen für Betriebsräte, speziell für den Jugendvertrauensrat.

 

Mikrokredite – Hilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit
Das Mikrokreditprogramm (Kleinkredite zur Unterstützung der Aufnahme von selbständiger Erwerbstätigkeit) ist seit Juni 2011 flächendeckend in ganz Österreich verfügbar.

 

Rot-Weiß-Rot-Karte – Österreich braucht geregelte Zuwanderung
Die RWR-Karte bringt ein kriteriengeleitetes Zuwanderungssystem für qualifizierte Arbeitskräfte. Dadurch werden Lücken am heimischen Arbeitsmarkt in Bereichen gefüllt, wo Hochqualifizierte, Schlüsselkräfte und Arbeitskräfte in Mangelberufen fehlen. Vorrang hat der in Österreich lebende Arbeitnehmer. Die RWR-Karte beinhaltet das Recht auf Aufenthalt und das Recht auf Arbeitsmarktzugang und wird nach einem Punktesystem erteilt. Kriterien für die Erreichung einer bestimmten Punkteanzahl sind u.a. berufliche Qualifikation, Ausbildung, Sprachkenntnisse und Alter. Diese Maßnahme ist am 1. Juli 2011 in Kraft getreten.

 

AMS-Budget – Rekordinvestitionen in die aktive Arbeitsmarktpolitik
Für 2011 betrug das AMS-Budget 993 Mio. Euro. Damit steht in diesem Jahr trotz Einsparungen das drittgrößte jemals beschlossene Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung.

 

Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz – Österreichs Lohnniveau ist geschützt
Die Maßnahmen zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping stellen sicher, dass alle in Österreich beschäftigten Arbeitnehmer jedenfalls den kollektivvertraglich festgesetzten Grundlohn erhalten. Die Unterentlohnung, die Vereitelung der Lohnkontrolle oder das Nichtbereithalten der Lohnunterlagen wird verwaltungsstrafrechtlich sanktioniert. Die Strafen betragen 1.000 bis 50.000 Euro. Bei wiederholter Bestrafung oder bei gravierenden Verstößen wegen Unterentlohnung hat die Bezirksverwaltungsbehörde dem ausländischen Arbeitgeber die Dienstleistung in Österreich zu untersagen. Die Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping sind mit 1. Mai 2011 in Kraft getreten.

 

Soziales

Mindestsicherung – Absicherung in schwierigen Zeiten und Sprungbrett auf den Arbeitsmarkt
Mit der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) wurde ein sozialpolitischer Meilenstein umgesetzt. Die BMS hilft doppelt: Sie ist eine finanzielle Absicherung in schwierigen Zeiten und unterstützt Langzeitarbeitslose auf ihrem Weg zurück ins Erwerbsleben. Insgesamt 14.700 BMS-Bezieher konnten seit September 2010 wieder in Beschäftigung vermittelt werden. Seit Einführung der BMS haben mehr als 30.000 Leistungsbezieher ein Angebot für eine Förderung durch das AMS angenommen. Zwei Drittel aller Notstandshilfebezieher haben seit der Einführung der BMS durch die Anhebung der Notstandshilfe profitiert, im ersten Jahr wurde die Leistungssumme für die Notstandhilfe um knapp 70 Mio. Euro erhöht. 56 Prozent dieser Summe sind an Frauen ausbezahlt worden. Die Mindestsicherung stellt einen großen sozialpolitischen Fortschritt dar, durch den die betroffenen Menschen eine deutlich bessere Chance erhalten, wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Außerdem sind sie erstmals auch in die gesetzliche Krankenversicherung eingebunden.

 

Kampf dem Sozialbetrug
Die Maßnahmen gegen Sozialbetrug in der Bauwirtschaft wurden verstärkt sowie organisations- und verfahrensrechtliche Änderungen vorgenommen. Es wird eine webbasierte Datenbank aller Baustellen erstellt, die dann auch anderen Behörden (Finanzpolizei, Krankenversicherungsträgern) zugänglich ist.

 

Sozialrechts-Änderungsgesetz 2011
Unter anderem geht es um die vorgezogene Gewährung von sogenanntem „Übergangsgeld“ bei Inanspruchnahme von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation durch gesundheitlich beeinträchtigte Arbeitnehmer im Rahmen des Projekts „Rehabilitation vor Pension“, die sozialversicherungsrechtliche Absicherung auch von Vertragsbediensteten der Länder während des „Papamonats“ und die rückwirkende Auszahlung höherer Pensionen aufgrund geänderter EU-rechtlicher Rahmenbedingungen.