17.02.2012 [13:00]

Europaparlament kritisiert die Schwächung der Demokratie in Ungarn

Die SPÖ-Europaabgeordneten Jörg Leichtfried und Josef Weidenholzer
Das Europäische Parlament (EP) hat eine Resolution gegen die Beschneidung der ungarischen Demokratie durch die Regierung Viktor Orbans verabschiedet. Die SPÖ-Europaabgeordneten Jörg Leichtfried und Josef Weidenholzer fordern die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten. Die Resolution fand von der Europäischen Volkspartei leider keine Zustimmung.

 „Ungarn beschränkt massiv die Grundrechte. Mit der Demokratie hat das nur noch wenig zu tun“, beanstandet der SPÖ-Europaabgeordnete Weidenholzer. Kritik findet die Regierung Viktor Orban vor allem in den Bereichen Justiz und Inneres. Obdachlose und Angehörige von Minderheiten sind in großer Gefahr und haben Angst. „Wir dürfen nicht zusehen, wie in Ungarn ein autoritäres Regime errichtet wird“, betonte Weidenholzer.

 

Das Europäische Parlament beschloss deshalb eine gemeinsame Resolution, in welcher die Wiederherstellung der Unabhängigkeit der ungarischen Justiz sowie der ungarischen Notenbank ebenso wie Freiheit und Pluralismus der Medien gefordert wird. Die Resolution wurde von Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen und GUE unterstützt. Die beiden SPÖ-Europaabgeordneten hatten auch an das demokratische Gewissen der Europäischen Volkspartei appelliert. Vergeblich – die EVP, der auch Orbans Partei Fidesz angehört, bezeichnete die Resolution als „gegenstandslos und voreilig“.

 

Konkrete Kritikpunkte

 

In der verabschiedeten Resolution geht es nicht um eine Pauschalkritik an Ungarn, legte Josef Weidenholzer dar. „Ganz im Gegenteil, in der Resolution nennen die Sozialdemokraten acht konkrete Kritikpunkte: Eine unabhängige Justiz ohne willkürliche Änderungen der Amtszeiten der Richter, eine EU-konforme Regelung der ungarischen Nationalbank, Wiederherstellung von Datenschutz und Informationsfreiheit, volle Befugnis für das Verfassungsgericht zur Prüfung sämtlicher Gesetze, Medienfreiheit unter Berücksichtigung von Zivilgesellschaft und Opposition im Medienrat, demokratisches Wahlgesetz, volle Oppositionsrechte sowie keine Registrierung von Religionsgemeinschaften mit parlamentarischer Zweidrittelmehrheit“.