Pensionen, Pflege, Menschen mit
Behinderung
Pflegefonds sichert Finanzierung der Pflege – Österreichs Pensionssystem ist sicher
Seit dem Antritt der Regierung Faymann am 2. Dezember 2008 wurden umfangreiche Verbesserungen für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen umgesetzt und die Finanzierung unseres hervorragenden Pflegesystems mit dem Pflegefonds abgesichert. Bei den Pensionen hat die SPÖ-geführte Regierung in Zeiten, in denen andere Länder den Sparstift genau in diesem Bereich angesetzt haben, den Seniorinnen und Senioren die Teuerung voll abgegolten.
Pensionen
Menschen länger gesund im Erwerbsleben halten
Das Ziel der SPÖ-geführten Regierung ist es, dass Menschen länger gesund im Erwerbsleben bleiben. Um das zu erreichen, wurden mit den Budgetbegleitgesetzen wichtige Maßnahmen gesetzt. Mit den Maßnahmen „fit2work“ (seit 1. September schrittweiser Start), Reha vor Pension (seit Jahresbeginn in Umsetzung), der Gesundheitsstraße und der Verschärfung des Berufsschutzes wurden wichtige gesetzliche Weichen gestellt, um einen Anstieg des tatsächlichen Pensionsantrittsalters zu erreichen. All diese Präventionsmaßnahmen werden nun umgesetzt. Das Invaliditätspensionsverfahren wird in den Pensionsversicherungsträgern auf die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst – ein I-Pensionsantrag ist zwingend immer mit einem Rehabilitationsantrag verbunden. „Fit2work“ ist bereits in den Bundesländern Wien, Steiermark und Niederösterreich gestartet. Im Jahr 2012 startet das Projekt in Salzburg, Oberösterreich und Kärnten.
Pensionspaket 2008 – Pensionserhöhung für 2009 vorgezogen
Mit der Oktoberpension 2008, die zu Monatsende ausbezahlt wurde, erhielten Pensionsbezieher eine gestaffelte Einmalzahlung als Inflationsausgleich. Ab der Novemberpension 2008 wurde die vorgezogene Erhöhung der Ruhebezüge um 3,4 Prozent (nicht wie gesetzlich vorgesehen um nur 3,2 Prozent) wirksam.
Pensionsanpassung für 2010 – Einmalzahlung für kleine und mittlere Pensionen
Für das Jahr 2010 erhielten die österreichischen Pensionistinnen und Pensionisten eine Pensionsanpassung in Höhe von 1,5 Prozent. Wer im Dezember 2009 ein Gesamtpensionseinkommen unter 1.300 Euro bezog, erhielt außerdem eine Einmalzahlung.
Pensionsanpassung 2011 – Beziehern geringer Pensionen wird Inflation abgegolten
Die Pensionserhöhung für 2011 garantierte durch die Inflationsabgeltung von 1,2 Prozent für Bruttobezüge bis 2.000 Euro, dass die Kaufkraft der kleinen und mittleren Pensionen erhalten bleibt. Das betraf 91 Prozent aller ASVG-Pensionisten. Für Pensionen von 2.000 bis 2.310 Euro brutto gab es eine Einschleifregelung. Wer mehr hat, trägt mehr bei.
Pensionsanpassung 2012 – 99 Prozent der Pensionisten erhalten volle Teuerungsabgeltung
Ab dem 1. Jänner 2012 erhalten 99 Prozent der Pensionisten die Teuerung mit 2,7 Prozent voll abgegolten – die volle Erhöhung gilt für Pensionen bis zu 3.300 Euro brutto. Bei höheren Pensionen fällt die Erhöhung schwächer aus, ab 5.940 Euro sind es 1,5 Prozent mehr. Außerdem kann der Alleinverdienerabsetzbetrag bis zu einer Pensionshöhe von 1.750 Euro wieder geltend gemacht werden. Damit konnte eine ganz wichtige sozialpolitische Lücke geschlossen werden. Denn hier geht es auch um den Respekt und die Würdigung der Leistungen der älteren Generation.
Pflege
Pflegefonds – Finanzierung der Pflege bis 2014 gesichert
Der Pflegefonds wurde eingerichtet, um für die nächsten 3 Jahre frisches Geld für Länder und Gemeinden für den Ausbau von Pflegedienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Pflegefonds wird zu zwei Dritteln vom Bund und zu einem Drittel von Ländern und Gemeinden gespeist und enthält 2011 100 Mio. Euro, im Jahr 2012 steigt der Betrag auf 150 Mio., im Jahr 2013 auf 200 Mio. und im Jahr 2014 auf 235 Mio. Euro. Insgesamt sind also Mittel in der Höhe von 685 Mio. Euro vorgesehen.
Pflegegeldreformgesetz – Reduktion der vollziehenden Stellen
Radikale Reduktion der Verwaltung durch Übernahme des Landespflegegeldes in Bundeskompetenz. Einheitlicher Vollzug, rasche Verfahren, weniger Verwaltungsaufwand. Mit der Pflegegeldreform wurde eine echte Verwaltungsreform umgesetzt, die Zahl der vollziehenden Stellen wurde von 303 auf acht Stellen reduziert.
Mitversicherung pflegender Angehöriger ausgeweitet
Personen, die nahe Angehörige pflegen, die Pflegegeld zumindest in Stufe 3 beziehen, können seit August 2009 beitragsfrei mitversichert werden.
Begutachtung durch Pflegefachkräfte
Von Oktober 2010 bis Februar 2011 wurde in Kooperation mit der PVA und dem ÖGKV ein Pilotprojekt durchgeführt. Da das Pilotprojekt gezeigt hat, dass die Pflegefachkräfte besonders bei der Einstufung in den höheren Pflegegeldstufen hohe Kompetenz aufweisen, sollen ab 1. Jänner 2012 bei Anträgen auf Erhöhung des Pflegegeldes ab der Pflegestufe 4 bei mehr als 180 Stunden bereits festgestelltem monatlichen Pflegebedarf diplomierte Pflegefachkräfte mit der Begutachtung befasst werden. Überdies wird im Rahmen der Begutachtung auch eine Beratung der pflegebedürftigen Menschen durchgeführt werden. Die Begutachtung für die Grundeinstufung betreffend die Zuerkennung des Pflegegeldes soll wie bisher durch Ärzte erfolgen.
Arbeitsgruppe Strukturreform Pflege – die Zukunft des österreichischen Pflegesystems
Bis Ende 2012 wird feststehen, wie es mit der Pflege ab 2014 sowohl qualitativ, als auch finanziell weitergeht.
Menschen mit Behinderung
Nationaler Aktionsplan für Menschen mit Behinderung
Der Nationale Aktionsplan für Menschen mit Behinderung wird zur Zeit ausgearbeitet und die Leitlinien der österreichischen Behindertenpolitik für die nächsten zehn Jahre (2011 bis 2020) enthalten. Die Schwerpunkte des NAP werden u.a. der Ausbau der Barrierefreiheit, die Sicherung der Pflegeleistungen und die Beschäftigungsförderung für Menschen mit Behinderungen sein.