Bei der heutigen Abstimmung zum Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation konnte der SPÖ-EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer wesentliche Verbesserungen in Bezug auf die Netzneutralität erzielen.
"Es geht hier um nichts weniger als um die Verhinderung eines Zwei-Klassen-Internets und die Sicherstellung der Netzneutralität", macht Weidenholzer, stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, deutlich. Wir wehren uns gegen die Einrichtung eines 'Zwei-Klassen-Internets'. Das Internet muss ein freier Raum bleiben, in dem alle Inhalte gleich und fern von Diskriminierung behandelt werden."
Einführung von "Spezialdiensten" eingeschränkt
Der ursprüngliche Kommissionsentwurf hätte eine Art Zwei-Klassen-Internet vorgesehen. Große Telekom- und Internetkonzerne hätten sich dabei in eine Art "Überholspur" einkaufen können.
"Im Internet muss weiter die Netzneutralität gewährleistet werden, also auch junge Start-ups und kreative Ideen müssen gegenüber großen Konzernen Einstiegschancen haben", betont Weidenholzer.
Mehr Transparenz für Kunden
Zukünftig müssen auch kundenfreundlichere Verträge mit mehr Transparenz gewährleistet werden. Das "Kleingedruckte", die AGBs, müssen klar und deutlich ausgewiesen werden. Außerdem gibt es eine Eingrenzung und klare Definition von Verkehrsmanagementmaßnahmen: Wann dürfen also Provider eingreifen? Weidenholzer achtete mit seinen Änderungsanträgen im EU-Parlament insbesonders auch auf die Auswirkung von Verkehrsmanagement auf die Privatsphäre der BürgerInnen und konnte durch einen Antrag unter anderem den Grundsatz von "Privacy by Design" durchsetzen.
Die Erfolge der heutigen Abstimmung im Überblick:
- Die Endnutzer haben das Recht, die vom Anbieter gesammelten personenbezogenen Daten einzusehen und zu löschen.
- Die Informationen müssen in klarer, verständlicher und leicht zugänglicher Form in der/den Amtssprache(n) des Mitgliedstaats, in dem der Dienst angeboten wird, veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert werden. Die Informationen sind auf Aufforderung vor ihrer Veröffentlichung den zuständigen nationalen Regulierungsbehörden vorzulegen.
- Die nationalen Datenschutzbehörden können die Verkehrsmanagementmaßnahmen der Telekommunikationsanbieter einsehen. Etwaige Differenzierungen in den Bedingungen, die jeweils für Verbraucher und andere Endnutzer gelten, müssen daraus ausdrücklich hervorgehen.
- Telekomanbieter dürfen den Traffic von Endnutzern nicht diskriminieren, auch nicht, wenn diese über das Limit hinaus sind.
- Rechtsdurchsetzung darf nicht auf Private ausgelagert werden.
- Filterung von Traffic wurde verhindert, wodurch alle Inhalte gleich behandelt werden müssen.
- Unternehmen werden angehalten, Datenschutz- und Privatsphäremaßnahmen direkt in Produkte einzubauen.