Ab 2016 sollen Bürgerinnen und Bürger ein grundsätzliches Recht auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen erhalten.
Ab 2016 sollen Bürgerinnen und Bürger ein grundsätzliches Recht auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen erhalten.