BürgerInnen sollen möglichst früh in die Erarbeitung von Gesetzen eingebunden werden – das ist eine Schlussfolgerung aus der Enquete, die im letzten halben Jahr im Parlament Wege zur Stärkung der Demokratie diskutierte.
Seit letztem September haben PolitikerInnen, in- und ausländische ExpertInnen und BürgerInnen in öffentlichen Sitzungen die verschiedenen Aspekte demokratischer Instrumente beraten. Eine wesentliche politische Schlussfolgerung daraus: Die BürgerInnen wollen weniger über komplizierte Gesetzestexte am Ende des Entscheidungsprozesses abstimmen, sondern möglichst früh eingebunden sein, vor allem bei Themen, die sie direkt berühren, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann erklärt. Gemeinsam mit VP-Verfassungssprecher Gerstl präsentierte er politische Schlussfolgerungen aus der Enquete.
Schon zu Beginn der Entstehung eines neuen Gesetzes soll man den BürgerInnen die Möglichkeit geben, sich an der Debatte zu beteiligen und Vorschläge zu machen, die in Gesetzestexte eingearbeitet werden. Gute Beispiele für diese Form des politischen „Crowdsourcing“ gibt es in Finnland oder Kroatien. Wittmann: „Es geht um einen niederschwelligen Zugang der Bevölkerung von Beginn eines Lösungsprozesses an.“ Konkret könnte ein Gesetz von breiterer Relevanz noch vor der offiziellen Begutachtung veröffentlicht werden, BürgerInnen könnten dann auch zu einzelnen Bestimmungen Stellungnahmen abgeben, die von anderen mit einem ‚like‘ unterstützt werden. So kann es dann schon in diesem frühen Stadium zu Änderungen im Sinne der BürgerInnen kommen.
Transparenzte Gesetzgebung
Gleichzeitig soll die Gesetzwerdung transparenter werden: Angedacht sind dabei u.a. jährliche Berichte der Regierungsmitglieder über ihre konkreten Vorhaben oder halbjährliche öffentliche Informationsveranstaltungen der Ausschussvorsitzenden für interessierte BürgerInnen. Was direktdemokratische Instrumente betrifft, soll der Zugang durch technische Neuerungen einfacher werden, etwa durch die digitale Signatur.
Volksbegehren aufwerten
Klar sprach sich Wittmann für die Aufwertung von Volksbegehren aus, wie sie in einem gemeinsamen SPÖ-ÖVP-Grünen-Antrag vor zwei Jahren schon vereinbart wurde. So soll es bei Volksbegehren, die von mehr als 100.000 Menschen unterschrieben wurden, eine eigene Volksbegehrenssitzung im Parlament geben, bei der der Initiator/die Initiatorin auch Rederecht haben. Abgegangen ist man hingegen von der verpflichtenden Volksbefragung bei erfolgreichen Volksbegehren.
Denn es gab und gibt massive rechtliche und politische Bedenken, die nicht ausgeräumt werden konnten. Wittmann sieht die „Riesengefahr, dass wirtschaftlich mächtige Partikularinteressen dann gegenüber dem Gemeinwohl obsiegen. Wenn sich ein Milliardär eine Partei kaufen kann, dann kann er sich vielleicht mit seinem Geld auch die Kampagne für ein Gesetz kaufen, das günstig für ihn ist.“
Auf Landes- und Gemeindeebene soll es freilich mehr Möglichkeiten direktdemokratischer Instrumente geben. Davon betroffen könnten etwa Themen wie Gemeinderecht, Baurecht, das Armenwesen, die Sozialhilfe, Heil- und Pflegeanstalten sein.