ASYL

Asyl – Einigung auf Verfassungsgesetz ermöglicht menschenwürdige Unterkünfte

SPÖ, ÖVP und Grüne haben sich heute auf ein Verfassungsgesetz geeinigt, das es dem Bund ermöglicht, selbst Unterkünfte in bundeseigenen Gebäuden zu schaffen, wenn ein Bundesland seine Quote zur Unterbringung nicht erfüllt. „Damit wird sichergestellt, dass es rasch menschenwürdige und winterfeste Unterkünfte gibt“, so SPÖ-Klubchef Andreas Schieder.

Unterkünfte in bundeseigenen Gebäuden oder auf Flächen, die dem Bund gehören, sollen dort entstehen, wo der betroffene Bezirk den Bezirksrichtwert bzw. die Gemeinde den Richtwert von 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung nicht erfüllt. Erstes Ziel sei weiterhin, dass die Länder und Gemeinden selbst für die Unterbringung sorgen und die Quote erfüllen. Sollten Länder und Gemeinden hier säumig sein, gibt es dann künftig ein „Durchgriffsrecht“ des Bundes.

Künftig sollen außerdem nicht-winterfeste Unterkünfte wie Zelte nicht in die Quote eingerechnet werden können. Weiters werden Standards für die Unterbringung – angemessener Wohnraum, ein Schlafplatz, ausreichend Sanitäranlagen – definiert. Auf einem Grundstück sollen dabei nicht mehr als 450 Personen untergebracht werden. Als Gemeinderichtwert gilt 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung, wobei Unterkünfte vorranging in Gemeinden über 2.00 Einwohner geschaffen werden sollen. Außerdem wird der Tagsatz für die Betreuung der Schutzbedürftigen von 19 auf 21 Euro erhöht, wobei die Kosten wie bisher zu 60 Prozent vom Bund und zu 40 Prozent von den Ländern getragen werden. In Kraft treten soll das Gesetz mit 1. Oktober.