Kärnten

Österreich bei Flüchtlingsunterbringung entlasten

Asylanträge nur in Hotspots, eine gemeinsame europäische Liste von Staaten mit Rückführungsabkommen und mehr Tempo bei Asylverfahren sind zentrale Punkte des 7-Punkte-Aktionsplans Asyl, den LH Peter Kaiser vorgestellt hat. Das Ziel: Österreich bei der Flüchtlingsunterbringung zu entlasten.

LH Peter Kaiser, der stellvertretender SPÖ-Bundesparteichef ist, will mit dem neuen, umfassenden Aktionsplan zur Entlastung Österreichs in der Frage der Flüchtlingsunterbringung beitragen. Unter dem Motto „Wir arbeiten an Lösungen, nicht an schwarz-blauen Luftschlössern!“ hat Kaiser sieben zentrale Punkte vorgestellt. Neben einem besseren Schutz der EU-Außengrenzen und der Errichtung von Hotspots sind Rückführungsabkommen, rasche Verfahren und einheitliche Asylstandards zentral.

Schmid: Aktionsplan für Herausforderungen maßgeschneidert

Für SPÖ-Bundesgeschäftsführer Gerhard Schmid ist klar: „Wir brauchen dringend eine Entlastung Österreichs bei der Flüchtlingsunterbringung. Das geht nur, wenn wir die internationale Zusammenarbeit verstärken.“ Der von LH Kaiser präsentierte Aktionsplan beinhalte „die notwendigen Maßnahmen und ist maßgeschneidert, diese Herausforderung auch zu bewältigen“, betont Schmid.

Obergrenze bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen kein Thema

Eine Obergrenze bei der Aufnahme von Kriegsflüchtlingen ist für die SPÖ kein Thema. Es müsse aber eine „Priorisierung“ zugunsten von Kriegsflüchtlingen geben. „Wer keine Chance auf Asyl hat, ist rückzuführen“, so Kaiser. Außerdem dürfe es keinen „Wettbewerb der idealsten Bedingungen“ zwischen EU-Ländern geben. Mikl-Leitner und Kurz sind als zuständige MinisterInnen besonders gefragt, mehr Druck für EU-weite Asyl-Standards zu machen, Rückführungsabkommen auszuhandeln und die Asyl-Verfahren zu beschleunigen. „Da ist noch viel Luft nach oben“, kritisiert Schmid.

Der 7-Punkte-Aktionsplan im Überblick:

  1. Asyl kann nur in Hotspots der EU beantragt werden: Diese sind an den EU-Außengrenzen und entlang der Fluchtroute einzurichten. Hier erfolgen Erstversorgung und Registrierung der AsylwerberInnen. Bei Zulassung zum Asylverfahren erfolgt die Überstellung in den zuständigen Mitgliedstaat der durch eine verbindliche Quote festgelegt ist. Bei negativem Entscheid: Rückführung in das Herkunftsland oder sicheren Drittstaat.
  2. Rückführungsabkommen: Der erste Schritt zu einer nachhaltigen Entlastung Österreichs liegt in einer gemeinsamen europäischen Liste von Staaten mit Rückführungsabkommen. Außen- und Innenministerium sind gefordert, sich unverzüglich mit AmtskollegInnen in der EU auf eine einheitliche aktuelle und umfassende Liste von Staaten zu einigen.
  3. Mehr Tempo bei Asylverfahren: Um einem Verfahrensrückstau entgegenzuwirken und die Kosten der Grundversorgung zu reduzieren, sind Mikl-Leitner und Kurz gefordert, für mehr Tempo und schnellere Rückführungen nach negativem Entscheid zu sorgen.
  4. Einheitliche Asylstandards in Europa: Es muss für Kriegsflüchtlinge überall in der EU vergleichbare Bedingungen geben, was Art der Unterbringung, Verfahrensdauer und finanzielle Unterstützung angeht. Auf Ebene der zuständigen Minister sind einheitliche Asylstandards für die EU-Mitgliedstaaten festzulegen.
  5. Haftpflichtversicherung für Flüchtlinge: AsylwerberInnen sind nicht haftpflichtversichert. Da die meisten mittellos sind, bleiben die Geschädigten auf ihren Forderungen bzw. dem Schaden sitzen. Hier ist die Innenministerin gefordert, gemeinsam mit einem Versicherungsunternehmen ein entsprechend praktikables Modell für eine Haftpflichtversicherung für AsylwerberInnen zu erarbeiten.
  6. Umstellung der Grundversorgung auf Sachleistungen, soweit dies möglich ist.
  7. Talente-, Befähigungsprüfung: Höhere Qualifizierungen von Flüchtlingen sind zu prüfen und für eine entsprechende Tätigkeit in Österreich anzuerkennen – nötigenfalls müsste es die Möglichkeit zu kurzen Ergänzungsstudien oder Aufschulungen geben.