Der Ministerrat hat die Vorlage eines Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes beschlossen, das vor Billigkonkurrenz, Lohndruck und Sozialdumping schützen soll. „Es geht mir um die Sicherstellung von Mindestrechten“, betont Sozialminister Alois Stöger.
Die Zunahme grenzüberschreitender Arbeitseinsätze ist eine Herausforderung für Lohnbedingungen und arbeitsrechtliche Mindestgarantien in Österreich. Die SPÖ hat sich daher bereits seit Längerem für die Neugestaltung der Entsenderichtlinie eingesetzt. Gerade in der Situation eines steigenden internationalen Wettbewerbs sei es wichtig, vor Billigkonkurrenz, Lohndruck und Sozialdumping zu schützen, sagt Sozialminister Stöger. Für ihn ist das neue Gesetz ein „wesentlicher Schritt gegen die Untergrabung von lohn- und sozialrechtlichen Ansprüchen.“ Nach Österreich entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer „müssen zu denselben Arbeitsbedingungen beschäftigt werden wie in Österreich Beschäftigte“, sagt Stöger.
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz
Mit dem neuen Gesetz wird eine EU-rechtliche Vorgabe erfüllt, nach der die Richtlinie zur Durchsetzung der Entsenderichtlinie bis Mitte Juni dieses Jahres in österreichisches Recht zu implementieren ist. Die Umsetzung in allen Mitgliedstaaten der EU verspricht eine wesentliche Verbesserung bei der grenzüberschreitenden Durchsetzung von ArbeitnehmerInnenrechten. Denn die Richtlinie sieht eine bleibende und routinemäßig verwendbare Struktur für eine Zusammenarbeit zwischen den Behörden verschiedener Mitgliedstaaten vor. „Unser Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Arbeitsplatz muss in ganz Europa gelten“, stellt Stöger klar. Unterentlohnung und andere Übertretungen österreichischer Arbeitsbedingungen in anderen Mitgliedstaaten können nun in der Praxis wesentlich leichter verfolgt werden.
Arbeitsrechte werden gestärkt
Das neue Gesetz gilt sowohl für inländische und entsandte ArbeitnehmerInnen als auch für grenzüberschreitend überlassene Arbeitskräfte und HeimarbeitnehmerInnen. Ausdrücklich wird nun festgeschrieben, dass Arbeitsrecht – von Urlaubsansprüchen bis zu Ruhezeiten – und Kollektivverträge für nach Österreich entsandte Mitarbeiter ausländischer Firmen uneingeschränkt gelten. Der Gesetzesvorschlag führt außerdem im Baubereich die Haftung von Auftraggebern für Lohnansprüche von grenzüberschreitend entsandten oder überlassenen Arbeitnehmern ein und verschärft die bestehende Generalunternehmerhaftung bei unrechtmäßiger Weitergabe von Aufträgen. Darüber hinaus werden für Entsendungen Verwaltungsvereinfachungen eingeführt, die sich in der Praxis als sinnvoll erwiesen haben, insbesondere für konzerninterne Entsendungen, bei der Vorabmeldung einer Arbeitnehmerentsendung und in der Weise, wie Unterlagen am Ort des Arbeitseinsatzes bereitzuhalten sind. Der Gesetzesvorschlag soll mit Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten.