PENSIONEN

Pensionsreform mit sozialdemokratischer Handschrift

Die vom Ministerrat beschlossene Pensionsreform bringt u.a. eine Anhebung der Mindestpension von bisher 883 auf 1.000 Euro für PensionistInnen, die 30 Arbeitsjahre oder mehr erworben haben.

„Mit diesen Änderungen stellen wir eine sinnvolle Weiterentwicklung unseres Pensionssystems sicher. Die erhöhte Mindestpension von 1.000 Euro nach 30 Beitragsjahren ist ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Armut im Alter. Das Reha-Paket wird dafür sorgen, dass die Menschen länger gesund im Berufsleben bleiben können. Insgesamt ist das ein soziales und ausgewogenes Paket, von dem viele Menschen profitieren werden“, fasste Sozialminister Alois Stöger die Änderungen zusammen. Für Kanzleramtsminister Thomas Drozda ist die Erhöhung der Mindestpension eine „wichtige soziale Errungenschaft“. SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler betont: „Diese Reform trägt ganz klar eine sozialdemokratische Handschrift.“ SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Gabriele Heinisch-Hosek und SPÖ-Bundesfrauengeschäftsführerin Andrea Brunner begrüßen vor allem, dass diese Reform vielen Frauen zugute kommt. Heinisch-Hosek: "Beinahe jede zweite Frau arbeitet Teilzeit. Im Alter sind Frauen dann oft von Armut bedroht."

Was beinhaltet die Reform konkret?

  • Verbesserungen gibt es für alleinstehende MindestpensionistInnen mit langer Versicherungsdauer. Wer dreißig echte Beitragsjahre aufweisen kann, wird künftig mindestens 1.000 Euro (derzeit 883 Euro) erhalten. Davon profitieren vor allem Frauen mit langen Teilzeit-Stecken in ihrer Berufslaufbahn.
  • Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus im Job bleibt, profitiert von einer Halbierung der Pensionsversicherungsbeiträge, bekommt aber die vollständige Gutschrift am Pensionskonto.
  • Verbesserungen gibt es auch bei der Rehabilitation: Konkret gibt es nun einen Rechtsanspruch auf berufliche Rehabilitation, die bereits früher gewährt werden kann. Nämlich dann, wenn Berufsunfähigkeit droht.
  • Neuerungen gibt es auch bei der Anrechnung von Versicherungszeiten (insbesondere Kindererziehungszeiten) vor 2005 – davon profitieren einige hundert Frauen, die ohne Reform keinen Pensionsanspruch gehabt hätten.