Das neue Jahr bringt zahlreiche Verbesserungen. Konkret u.a. Meilensteine wie die Ausbildungspflicht bis 18, die Erhöhung der Mindestpension auf 1.000 Euro, die Neue Oberstufe oder das neue Kindergeldkonto.
Familien profitieren außerdem vom Entfall des Selbstbehalts bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen, Studierende ab 27 bekommen mehr Studienförderung und für den Lohnsteuerausgleich ist ab 2017 kein Antrag mehr nötig, weil er automatisch erfolgt.
Groß geschrieben wird auch das Thema Sicherheit: Die Personaloffensive beim Bundesheer wird fortgesetzt, die Zahl der sogenannten GrätzelpolizistInnen wird aufgestockt. Für Kunst und Kultur gibt es 2017 mehr Geld, das ermöglicht es u.a., zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen zu stärken. Weitere Verbesserungen: Telefonieren im EU-Ausland wird billiger, eingetragene Partnerschaften können am Standesamt geschlossen werden und an den Schulen gibt es mehr Bewegung und damit mehr Gesundheit.
Hier ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen 2017 – geordnet nach Ressorts:
SOZIALES
- Ausbildungspflicht bis 18: Alle Jugendlichen, die mit Ende des Schuljahrs 2016/17 bzw. danach ihre allgemeine Schulpflicht erfüllt haben, müssen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs entweder eine Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung, etwa AMS-Kurse oder Praktika, machen. Das ist wichtig, denn Fakt ist: Wer nur einen Pflichtschulabschluss hat, hat ein viel höheres Risiko, arbeitslos zu werden.
- Ausbildungsgarantie bis 25: Mit der Ausbildungsgarantie bis 25 soll sichergestellt werden, dass jeder junge Mensch einen guten Ausbildungsplatz bekommt. Ausbildungspflicht und Ausbildungsgarantie helfen, ein solides Fundament für einen optimalen Start ins Berufsleben zu legen. Mit der Umsetzung der Ausbildungsgarantie und der Ausbildungspflicht werden mit 1.1.2017 rund 15.000 zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen.
- Mindestsicherung: Grundlegende Bund-Länder-Vereinbarungen etwa zu den Grundbeträgen fallen weg, da mit der ÖVP keine Einigung zu einer bundeseinheitlichen Regelung der Mindestsicherung möglich war. Länder können also eigene Regeln erstellen. Was bleibt, ist die Krankenversicherung für MindestsicherungsbezieherInnen: Der Bund zahlt hier für zumindest zwei Jahre weiter mit.
- Mehr Geld für pflegende Angehörige: Pflegende Angehörige von demenziell erkrankten oder minderjährigen PflegegeldbezieherInnen erhalten ab Jänner im Falle einer Verhinderung mehr Geld für professionelle oder private Ersatzpflege (jährliche Höchstzuwendung wird um 300 Euro angehoben).
- Ausbau Hospiz- und Palliativbetreuung: 90 Mio. Euro mehr von 2017 bis 2021.
ARBEIT
- Erleichterter Einstieg nach langem Krankenstand: Um schwer erkrankten ArbeitnehmerInnen die Rückkehr ins Arbeitsleben zu erleichtern, können diese nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber für maximal sechs Monate Teilzeit (zwischen 25 und 50 Prozent) arbeiten. Während dieser Teilzeitphase erhalten die ArbeitnehmerInnen als Ausgleich für den Einkommensverlust aliquotes Krankengeld. Die Neuregelung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft, Vereinbarungen können aber schon vorher geschlossen werden.
- Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz: Dadurch wird die Zusammenarbeit der Behörden in Ermittlungs- oder Strafverfahren wesentlich verbessert. Verwaltungsstrafverfahren gegen ArbeitgeberInnen, die Arbeitskräfte grenzüberschreitend nach Österreich entsenden, können dadurch einfacher durchgeführt werden. Zudem wird die behördliche Lohnkontrolle durch die Einführung eines Kontrollplans und einer klaren Darstellung der Lohn- und Urlaubsansprüche nach Österreich entsandter Arbeitskräfte erleichtert.
- Zweite Chance am Arbeitsmarkt: Zusätzlich zu den Maßnahmen für eine zweite Chance am Arbeitsmarkt werden insgesamt 30.000 Ausbildungsplätze geschaffen. Herzstück davon ist die Wiedereinführung des Fachkräftestipendiums mit 1.1.2017. Damit wird all jenen, die sich am Arbeitsmarkt umorientieren müssen, eine sinnvolle neue Ausbildung ermöglicht und der Lebensunterhalt für bis zu drei Jahre voll finanziert.
- Geringfügigkeit: Die Geringfügigkeitsgrenze wird um 10 Euro auf 425,70 Euro monatlich angehoben. Die tägliche Geringfügigkeitsgrenze wird abgeschafft. Vorteil: Sofern die Geringfügigkeitsgrenze im Monat nicht überschritten wird, können geringfügig beschäftigte Personen an einzelnen Tagen auch mehr verdienen, als die derzeit geltende tägliche Grenze vorsieht.
PENSIONEN
- Deutliche Erhöhung der Mindestpension: Wer 30 Beitragsjahre aufweisen kann, bekommt 1.000 Euro Mindestpension (derzeit rund 883 Euro). Davon profitieren vor allem Personen mit sehr niedrigen Einkommen und langen Teilzeit-Strecken in ihrer Berufslaufbahn, in erster Linie Frauen.
- Mindestpension bei weniger als 30 Beitragsjahren: Ausgleichszulage steigt um rund 7 Euro monatlich
- Anstieg der Pensionen um 0,8 Prozent (Inflationsabgeltung) sowie 100 Euro Einmalzahlung
- Langes Arbeiten wird belohnt: Wenn jemand künftig bis zu drei Jahre über das reguläre Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, entfällt die Hälfte des Pensionsbeitrages (Dienstgeber- und Dienstnehmerbeitrag). Dazu kommt der jetzt schon geltende „Aufschubbonus“ von 4,2 Prozent mehr Pension pro Jahr.
- Pensionssplitting: Möglichkeit zur Übertragung von Teilgutschriften wird von vier auf bis zu sieben Jahre pro Kind ausgeweitet
- Rechtsanspruch auf Rehabilitation: Wird jemand die Voraussetzungen für eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension in absehbarer Zeit wahrscheinlich erfüllen, hat er oder sie Anspruch auf eine Rehabilitation.
SCHULE
- Neue Test- und Förderinstrumente für Deutsch in Volksschulen: Durch die sogenannte „unterrichtsbegleitende Sprachstandsbeobachtung“ werden in den ersten Klassen der Volksschulen Sprachprobleme erkannt und durch gezielte individuelle Förderung behoben.
- Neue Oberstufe: Mit dem Schuljahr 2017/18 können die ersten AHS auf das Modell der „Neuen Oberstufe“ umsteigen. Der Lernstoff wird dabei semesterweise in Module unterteilt. Vorteile: Wiederholen ganzer Schuljahre wird deutlich reduziert, positiv erbrachte Leistungen bleiben erhalten, nur negativ Abgeschlossenes muss ausgebessert werden. Weiteres Plus: Förderung kontinuierlicher Leistungserbringung, individuelle Lernbegleitung.
- Tägliche Bewegungseinheit: Nach dem Burgenland führt auch Oberösterreich die tägliche Bewegungseinheit ein. Vorteile: mehr Bewegung, mehr Gesundheit, leichteres Lernen.
- Bildungsministerium für neue Matura zuständig: Ab 1. Jänner 2017 ist nicht mehr das Bundesinstitut für Bildungsforschung, sondern das Bildungsministerium für die Zentralmatura zuständig. Die Zentralmatura startet heuer am 3. Mai mit den Klausuren in Deutsch.
UNIVERSITÄTEN
- Mehr Studienförderung: BeihilfenbezieherInnen über 27 bekommen durch einen monatlichen Zuschlag eine bessere soziale Absicherung. Außerdem werden u.a. Kostenzuschüsse für die Kinderbetreuung geschaffen. Weiterer Vorteil: Auf Studienabschluss-Stipendien gibt es künftig einen Rechtsanspruch.
- Neue Studieneingangsphase: Ab dem Studienjahr 2017/18 gilt die neue, vereinheitlichte Studieneingangsphase (STEOP) an allen wissenschaftlichen Unis und auch für gemeinsam von Kunst- und wissenschaftlichen Unis angebotene Studien. Vorteile: Mindestumfang und Höchstgrenze der STEOP sind künftig geregelt, Überblick über Inhalt des jeweiligen Studiums.
- Neuerungen bei ÖH-Wahlen: Zur Erhöhung der Wahlbeteiligung wurde die Möglichkeit geschaffen, einen Wahltag für berufsbegleitende und duale Studiengänge vorzuziehen. Außerdem wird die Briefwahl vereinfacht. Die ÖH-Wahlen finden im Mai 2017 statt.
FAMILIE
- Kindergeldkonto: Die vier Pauschalmodelle werden mit 1. März 2017 zu einem Kindergeldkonto zusammengefasst. Die Bezugsdauer kann flexibel zwischen zwölf und 28 Monaten für einen Elternteil bzw. zwischen rund 15,5 und 35 Monaten für beide Elternteile gewählt werden. Die einkommensabhängige Variante bleibt bestehen.
- Partnerschaftsbonus: Wenn sich Elternteile die Betreuung zumindest 60:40 aufteilen, erhalten sie einen Partnerschaftsbonus von 1.000 Euro. Das Kindergeld kann zudem einmal bis zu 31 Tage parallel bezogen werden. Vorteil: Der Übergang bei der Betreuung von einem zum anderen Elternteil wird erleichtert.
- Verbesserungen für Alleinerziehende: In besonderen Härtefällen wird das Kindergeld um drei Monate (bis jetzt zwei Monate) verlängert. Die Einkommensgrenze wird um 17 Prozent auf 1.400 Euro erhöht.
- Papa-Monat: Väter können nach der Geburt ihres Kindes zwischen 28 und 31 Tage lang durchgehend zuhause bleiben. Aus dem Kindergeld bekommen sie eine Pauschalsumme von 700 Euro, dies gilt auch für gleichgeschlechtliche Partner. Es besteht voller Anspruch auf Kranken- und Pensionsversicherung.
- Antraglose Familienbeihilfe: Weitere Vereinfachungen bei Familienbeihilfenverfahren z.B. durch antraglose Gewährung und automatische Verlängerung der Familienbeihilfe, keine physische Vorlage von Erfolgsnachweisen bei Studierenden
- Eintragungsmöglichkeit für Fehlgeburten in das Personenstandsregister: „Sternenkinder“, also Kinder, die kurz nach der Geburt sterben und unter 500 Gramm wiegen, können künftig ins Personenstandsregister aufgenommen werden.
GLEICHSTELLUNG
- Eingetragene Partnerschaft am Standesamt: Ab Jahresbeginn können Eingetragene Partnerschaften wie Ehen am Standesamt geschlossen werden.
- Namensrecht bei Eingetragenen Partnerschaften: Künftig gilt auch bei Eingetragenen Partnerschaften ein gemeinsamer Familienname, nicht nur „Nachname“.
GESUNDHEIT
- Ausbau Elektronische Gesundheitsakte ELGA: ELGA soll im ersten Halbjahr 2017 in den Krankenhäusern Niederösterreichs, des Burgenlands und Vorarlbergs starten (alle anderen Bundesländer starteten 2016). Vorteil: Zugriff auf Entlassungsbriefe, Labor-und Radiologiebefunde sowie auf eine Liste der verschriebenen Medikamente (E-Medikation). Auch im niedergelassenen Bereich (Kassenordinationen) soll ELGA 2017 starten. Zudem gehen weitere ELGA-Ombudsstellen in Betrieb.
- Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalten von Kindern und Jugendlichen abgeschafft: Mit Jahresbeginn entfällt der Selbstbehalt für Kinder bis 18 (je nach Bundesland bisher 17,9 bis 20,6 Euro pro Tag) – eine deutliche Entlastung für Familien.
- Ausbau Primärversorgung: Bis Ende 2020 sollen 200 Mio. Euro investiert werden, damit zumindest 75 Einrichtungen in Form von Gruppenpraxen oder als Netzwerk von Ordinationen und anderen Gesundheitsberufen entstehen. Das zugehörige Gesetz soll 2017 verabschiedet werden.
- Gesundheit im Internet: http://kliniksuche.at/ wird erweitert (zeigt Leistungen österreichischer Spitäler inklusive Qualitätsindikatoren)
INFRASTRUKTUR
- Verstöße gegen Handyverbot am Steuer und Gurtpflicht: Bisher konnte die Polizei Verstöße gegen das Handyverbot am Steuer, gegen die Gurt- und Helmpflicht bzw. mangelnde Kindersicherung im Auto nur ahnden, wenn sie die Betroffenen in flagranti erwischt hat. In Zukunft reicht ein Fotobeweis aus Radaraufnahmen.
- Alkolocks: Im September startet der fünfjährige Pilotversuch für Alkohol-Wegfahrsperren für die Führerscheinklasse B: Der Einstieg ist nach mindestens zwei Monaten Führerscheinentzug möglich, die Kosten sind von den TeilnehmerInnen selbst zu tragen (2.500 Euro pro Jahr). Vorteil: Mehr Sicherheit auf Österreichs Straßen
- LKW- und Busmaut neu: ab Jahresbeginn nur mehr zwei Grundkilometertarife, auf die erstmalig Kosten für Luftverschmutzung und Lärmbelästigung aufgeschlagen werden
- Probezeit für Führerschein-Neulinge: ab Juli drei Jahre statt zwei
- E-Mobilität: Ab März wird der Kauf von privaten Elektro- oder Brennstoffzellenfahrzeugen mit 4.000 Euro gefördert, der von Hybriden mit 1.500 Euro. Der systematische Ausbau der Ladeinfrastruktur startet mit neuen Ladestationen an allen Raststationen im Schnellstraßennetz und an 50 Park&Ride-Anlagen bei Bahnhöfen.
- Grüne Nummerntafeln für E-Autos ab April; voraussichtlich mit Vorteilen wie Gratisparken oder der Nutzung der Busspur verbunden
- Umstellung der Mopedausbildung auf Computerprüfung
- Straßenverkehrs-Unfallstatistik-Gesetz ab Juli: Neuregelung der Erhebung von Verkehrsunfällen, Möglichkeit zur Unfall-Tiefenforschung
- Roaming ab 15. Juni gratis: Die Handynutzung im EU-Ausland soll ohne zeitliche Einschränkung zu denselben Konditionen wie zu Hause möglich sein.
- Internet: Mit der Breitbandmilliarde kommt schnelles Internet im ganzen Land, 2017 sind Förderausschreibungen in der Höhe von insgesamt 180 Millionen Euro vorgesehen.
- 5G-Strategie: Ende des Jahres legt das Infrastrukturministerium eine 5G-Strategie für die Telekom-Infrastruktur vor.
- Automatisiertes Fahren: Mit Beginn des Jahres starten die ersten Tests selbstfahrender Fahrzeuge auf österreichischen Straßen. Mehr als 20 Millionen Euro stehen für den Aufbau von Testumgebungen und Technologieentwicklungen bereit.
WIRTSCHAFT UND FINANZEN
- Automatische Arbeitnehmerveranlagung: Ab 2017 ist für den Lohnsteuerausgleich – sofern die Pauschalbeträge geltend gemacht werden und die Voraussetzungen für eine Gutschrift vorliegen – kein Antrag mehr nötig. PensionistInnen und NiedrigverdienerInnen bekommen auch die Negativsteuer automatisch ausgezahlt. Für Niedrigverdienende beträgt diese bis zu 400 Euro, für PensionistInnen wird die Negativsteuer auf 110 Euro erhöht. Weiterer Vorteil: Ab 2017 registriert die Finanz auch automatisch steuerlich absetzbare Spenden, Kirchenbeiträge oder z.B. Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung. ► Weitere Infos gibt es auf der Webseite der Arbeiterkammer.
- Bankgeheimnis-Aus für ausländische KontoinhaberInnen: Mehr Steuergerechtigkeit, bessere Betrugsbekämpfung und Transparenz – all das bringt das Ende des Bankgeheimnisses für ausländische KontoinhaberInnen. Der internationale automatische Bankdatenaustausch umfasst Bankinformationen von ausländischen KontobesitzerInnen aus rund 100 am Meldesystem teilnehmenden Staaten.
- Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen: Ab 1. April 2017 ist die technische Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen verpflichtend vorgesehen. Durch diese Einrichtung werden die in der Registrierkasse gespeicherten Daten vor Manipulationen geschützt.
BUNDESHEER UND SICHERHEIT
- Personaloffensive beim Bundesheer: Das Österreichische Bundesheer setzt seine Personaloffensive fort, 2017 können 2.000 Arbeitsplätze (z.B. Unteroffiziersnachwuchs, ÄrztInnen, PilotInnen) besetzt werden. Auch die militärische Infrastruktur wird durch Baumaßnahmen und Sanierungen verbessert. Für unsere SoldatInnen gibt es neue Fahrzeuge und neue Ausrüstung wie z.B. Schutzwesten.
- Mehr „GrätzelpolizistInnen“: Das Projekt „Gemeinsam sicher“ (als Pilotprojekt u.a. in Mödling, Schärding, Graz und einigen Bezirken Wiens gestartet) wird ausgedehnt, z.B. werden alle Bezirke Wiens nach und nach einbezogen. Ziel ist es, durch die Stärkung der Kommunikation zwischen Polizei und Bevölkerung für mehr Sicherheit zu sorgen. Verbessert wird auch die Ausrüstung für die Polizei, etwa durch mehr Schutzwesten und Schutzhelme.
KUNST UND KULTUR
- Mehr Geld für Kunst und Kultur: 2017 gibt es 13,1 Mio. Euro mehr für Kunst und Kultur.
- Maßnahmenpaket für zeitgenössisches Kunst- und Kulturschaffen: u.a Stärkung der „freien Szene“ (Musik, darstellende Kunst, Literatur, Kulturinitiativen) in ganz Österreich, Erhöhung der Stipendien.
- Mehr Mittel für Büchereien: u.a. Erhöhung der Büchereiförderung, neuer Buchhandlungspreis für die fünf besten Buchhandlungen Österreichs, mehr Förderung für Literaturhäuser.
SPORT
- Neues Sportförderungsgesetz: Mit der Reform der Spitzensportförderung soll u.a. eine Vereinfachung und Vereinheitlichung des Förderwesens erreicht werden. Die finanziellen Mittel aus dem Bundes-Sportförderfonds, Projekt Rio oder Team Rot Weiß Rot sollen künftig zentral von Experten in einer neuen Organisationsform vergeben werden, was eine Steigerung der Effizienz und Optimierung nach dem Leistungsprinzip erwarten lässt.