NATIONALRAT

Nationalrat beschließt Reform von Tierschutzgesetz und Sachwalterschaft

Besserer Tierschutz, Entbürokratisierung für Unternehmen und BürgerInnen, Reform der Sachwalterschaft und die Einsetzung des Eurofighter-Untersuchungsausschusses – die Nationalratssitzungen Ende März bringen eine Fülle von Reformen.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Gesetzesbeschlüsse in den Plenarsitzungen am 29. und 30. März 2017:

Zweiter Eurofighter-U-Auschuss kommt

Der Nationalrat diskutiert den Bericht des Geschäftsordnungsausschusses zur Einsetzung eines Untersuchungssauschusses zu den Eurofightern. Damit gilt dieser Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Der Antrag – ein Minderheitsrecht – wurde von Grünen und FPÖ eingebracht.Basis dafür sind u.a. neue Erkenntnisse einer Task Force, die Verteidigungsminister Doskozil zu einer Anzeige gegen den Eurofighter-Hersteller veranlasst hat. Die SPÖ unterstützt den Ausschuss und will volle Aufklärung über die Beschaffung unter Schwarz-Blau in den 2000er-Jahren und über möglichen Millionen-Schaden für die Republik. 

Fortschritte beim Tierschutz

Eine Reihe substanzieller Fortschritte bringt eine Novelle des Tierschutzgesetzes: Katzen, die Zugang ins Freie haben, müssen künftig entweder kastriert werden oder im Falle der Zucht mit einem Chip gekennzeichnet sein. Damit will man das Problem von ausgesetzten Katzen und  Streunerkatzen in den Griff bekommen. Außerdem werden private Tierinserate im Internet weitgehend verboten und die Rechtsstellung des Tierschutz-Ombudsmannes gestärkt. Weitere Neuerungen: Das Aussetzens gezüchteter, nicht überlebensfähiger Wildtiere wird verboten – der Jagd auf Zuchtfasane wird so ein Riegel vorgeschoben. Hundehalsbänder mit einem Zugmechanismus, die dem Hund die Luft abschneiden, sind künftig ebenso untersagt wie das Färben oder Tätowieren von Tieren aus kommerziellen Gründen. Auch die Ausnahmeregelungen bei der Anbindehaltung von Rindern werden strenger. Außerdem muss diese den Behörden gemeldet werden.

"Deregulierungspaket": Weniger Bürokratie für Unternehmen und BürgerInnen

Der Nationalrat beschließt ein umfangreiches Paket zum Bürokratieabbau – mit zahlreichen Erleichterungen für Unternehmen, aber auch für die BürgerInnen. Unternehmensgründungen für kleine Firmen werden einfacher, die Gründung oder das Abrufen von Gründungs-Förderungen kann elektronisch über das Unternehmensserviceportal erfolgen. Und auch bei den Melde- und Informationspflichten werden Betriebe entlastet. Ebenso profitieren die BürgerInnen: So muss ein Wohnsitzwechsel künftig nicht mehr dem Finanzamt gemeldet werden, weil die Daten vom Zentralen Melderegister automatisch kommen. Auch ein neuer Zulassungsschein für das Auto ist nicht mehr nötig, wenn man innerhalb eines Kennzeichen-Bezirkes umzieht. Beschleunigt wird außerdem die Genehmigung von Betriebsanlagen.

Sachwalterrecht Neu – Selbstbestimmung für Betroffene

Das 30 Jahre alte Sachwalterrecht wird reformiert, künftig soll die Selbstbestimmung der Betroffenen im Mittelpunkt stehen. Die neue Erwachsenenvertretung für Menschen mit psychischen Erkrankungen oder vergleichbaren Beeinträchtungen wird konkret auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten. Die Befugnisse der Erwachsenenvertreter werden auf bestimmte Vertretungshandlungen beschränkt und gelten nicht pauschal für alle Angelegenheiten. Die Bestellung eines gerichtlichen Erwachsenenvertreters soll künftig nur mehr „ultima ratio“ sein und wird auf drei Jahre befristet. Erreicht hat die SPÖ noch, dass auch Heime für Kinder und Jugendliche unter das Gesetz fallen und es eine entsprechende Aufsicht gibt.