Investitionen

Investitionsprämien für Gemeinden fix

Der Nationalrat beschlossen, dass Gemeinden heuer und 2018 mit insgesamt 175 Millionen Euro gefördert werden, wenn sie in neue Bauprojekte investieren. Die SPÖ-Initiative bringt 8.500 neue Jobs und löst gut 750 Millionen Euro an weiteren Investitionen aus.

Ziel sind Investitionen in die Infrastruktur von Gemeinden und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Gerade Klein- und Mittelunternehmen aus der Region werden so unterstützt.

Auf SPÖ-Initiative werden

  • alle Gemeinden – es gibt keine Bevorzugung der großen gegenüber den kleinen –
  • auf einfache, unbürokratische Art
  • dazu angeregt, aktiv zu werden und zu investieren,
  • und mit Aufträgen, die in der Region bleiben, Jobs zu schaffen.

Die Fördermittel werden rasch ausgezahlt, damit möglichst noch 2017 zusätzliche Investitionen ausgelöst werden.

Jede Gemeinde bekommt einen eigenen Prämientopf, den sie durch Investitionsprojekte ausschöpfen kann. Investiert eine Gemeinde in ein neues Projekt, werden 25 Prozent der Investition gefördert. Jede Gemeinde kann mehrere Projekte einreichen. Gefördert werden Projekte, die nach dem 31.12.2016 budgetiert wurden und Projekte, deren Bau noch nicht begonnen wurde.

Förderwürdige Bauprojekte: 

  • Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Kindertageseinrichtungen und Schulen
  • Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Einrichtungen für die Seniorenbetreuung und Betreuung von behinderten Personen
  • zum Abbau von baulichen Barrieren (Abbau von Barrieren in Gebäuden sowie deren barrierefreier Zugang)
  • Errichtung und Sanierung von Sportstätten und Freizeitanlagen im Eigentum der Gemeinde
  • in den öffentlichen Verkehr (ohne Fahrzeuginvestitionen)
  • zur Schaffung von öffentlichem Wohnraum (sozialer Wohnbau, Flüchtlingsunterkünfte)
  • Sanierung (insbesondere auch thermische Sanierung) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde
  • in Abfallentsorgungsanlagen und Einrichtungen zur Abfallvermeidung
  • Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungseinrichtungen

Wie Gemeinden an die Förderungen kommen

Anträge können zwischen 1. Juli 2017 und 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes eingereicht werden. Die Einhaltung der Förderkriterien wird durch den/die BürgermeisterIn bestätigt.