Bildungsreform

Schulreform kommt – Mehr Autonomie & Modellregionen für gemeinsame Schule

Mit der Einigung auf die Bildungsreform ist der Weg frei für mehr Autonomie der Schulen bei Organisation und Unterricht und Modellregionen für eine gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen.

„Der Weg ist frei für eine selbstbestimmte, freie Schule, in der Pädagoginnen und Pädagogen, Schulleiterinnen und Schulleiter entscheiden, wie sie unterrichten wollen. Denn sie wissen genau, was ihre Schülerinnen und Schüler brauchen“, betonte Bildungsministerin Hammerschmid. Auch SPÖ-Bildungssprecherin Elisabeth Grossmann ist hoch erfreut über die erzielte Einigung zum Schulpaket: „In den Kindergärten und Klassenzimmern wird die Zukunft unseres Landes geschrieben. Stellen wir das Gemeinsame vor das Trennende – das ist besonders in der Bildungspolitik wichtig und im Interesse der Kinder!“  Die Bildungsreform umfasst das Autonomie-, das Behörden- und das Modellregionenpaket. Ende Juni soll die Reform im Plenum des Nationalrates beschlossen werden.

„Erster Schritt Richtung gemeinsame Schule“

Ein Knackpunkt der Verhandlungen waren die Modellregionen zur gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen, für die sich die SPÖ stark gemacht hat. Hier konnten jetzt die letzten offenen Punkte geklärt werden. Für die Zustimmung zur Modellregion reicht nun eine einfache Mehrheit der anwesenden LehrerInnen im Rahmen von LehrerInnen- bzw. Schulkonferenzen. Auch bei der Abstimmung unter den Eltern, die schriftlich erfolgen wird, reicht die einfache Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen. Insgesamt muss mehr als ein Drittel aller Eltern zustimmen. Insgesamt könnten dann 15 Prozent aller SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe und 15 Prozent aller Schulen bundesweit vom Modell der gemeinsamen Schule profitieren, d.h. in Vorarlberg kann die gemeinsame Schule flächendeckend eingeführt werden. Die Einigung zur den Modellregionen ist für Ministerin Hammerschmid „der erste Schritt in Richtung gemeinsamen Schule“

Das bringt die Bildungsreform – die Details:

Pädagogischer Mehrwert:

  • Innovative Unterrichtsgestaltung durch flexible Gruppenbildungen: Die Gruppengröße kann künftig individuell an die Bedürfnisse der SchülerInnen und des Unterrichtsfaches angepasst werden. Gleichzeitig werden erstmals die bestehenden Ressourcen gesetzlich abgesichert.
  • Flexibilisierung der Unterrichtsdauer und Öffnungszeiten: Die Unterrichtseinheit wird zeitlich geöffnet, wobei die 50-Minuten-Einheit als Berechnungsgröße erhalten bleibt. Projektunterricht, Blockungen und themenzentrierter Unterricht werden vereinfacht, damit interdisziplinäres Arbeiten leichter wird. Außerdem können Schulen künftig auch früher als 8 Uhr mit dem Unterricht beginnen.
  • Ausbau von schulautonomen Lehrplanbestimmungen: Inhaltliche und pädagogische Schwerpunkte an Schulen werden autonom am Standort festgelegt. Bisherige bürokratische Hürden werden abgebaut, und Schulversuche werden nur noch dort nötig sein, wo der Spielraum in der Autonomie nicht ausreicht.

Bildung von Pflichtschul-, Bundesschul- und Mischclustern

  • Fachfremdes Unterrichten gehört der Geschichte an: Durch den flexiblen Einsatz von Lehrkräften im Cluster können die pädagogischen ExpertInnen gezielt eingesetzt werden, um ihre Fächer zu unterrichten. Den Biologielehrer, der Geschichte mit-unterrichtet, wird es somit nicht mehr geben.
  • Pädagogische Konzepte im Cluster für ein ganzheitliches Bildungskonzept in der Region: In Zusammenarbeit mit den regionalen Bildungsplayern wird ein nachhaltiges Bildungskonzept entwickelt, das den Bedürfnissen der Region entspricht und standortübergreifende Projekte (z.B. Ganztagsschule, spezifische Fördermaßnahmen und pädagogische Schwerpunkte) erleichtert. Nahtstellen zwischen Schulstufen können fließend gestaltet werden. Dadurch kommt es auch zur Stärkung des pädagogischen Austauschs zwischen den Schulstandorten.
  • Vielfältiges Lern- und Freizeitangebot durch Clusterbildungen: Im Cluster kann die bestehende Infrastruktur (z.B. Schwimmbäder, Turnhallen) effizient eingesetzt und das Bildungsangebot der Region vielfältig erweitert werden.  
  • Klare Steuerungs- und Verantwortungsstruktur durch Clusterleitung: Unter Sicherung einer Ansprechperson vor Ort am Standort gibt es zukünftig eine Entscheidungsfunktion (Clusterleitung), die bei pädagogischen Fehlentwicklungen klar die Verantwortung zu übernehmen hat.

Chancenindex:

  • Die bedarfsorientierte Zuteilung von Ressourcen ermöglicht es endlich, Ressourcen (insbesondere Lehrkräfte) dort einzusetzen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Die konkrete Ausgestaltung wird per Verordnung der zuständigen Ministerin erlassen.

Verwaltungsentlastung für DirektorInnen und LehrerInnen:

  • Durch zusätzliches Unterstützungspersonal im Cluster werden LehrerInnen und bisherige DirektorInnen von administrativen Aufgaben entlastet, sodass sie sich wieder ihren Kerntätigkeiten widmen können.

Flexibilität bei der Personalauswahl:

  • Schulleitungen können sich künftig ihre Lehrkräfte selbst aussuchen, um die am besten geeignete Personen für das jeweilige Team auszuwählen. Dadurch wird auch für die Lehrkraft selbst ein stärkenorientierter Einsatz möglich. Des Weiteren sollen Fortbildungen für Lehrende in Zukunft bedarfsorientiert erfolgen – je nach dem, was am Standort benötigt wird, soll von den Pädagogischen Hochschulen angeboten werden.

Transparente Schulleitungsbestellung und Qualifizierungsangebote:

  • Die für die SchulleiterInnenbestellung bisher maßgeblichen (politisch besetzten) Kollegien werden abgeschafft. Zudem wird ein bundesweit einheitliches Auswahlverfahren anhand transparenter Kriterien eingeführt.  Schulleitungen müssen zukünftig ihre Management- und Führungskompetenzen belegen, um sich für die Leitungsfunktion zu qualifizieren. Eine objektive Auswahlkommission trifft auf Basis der Beurteilung durch eine externe Personalbegutachtung die Personalentscheidung.

Neue Schulbehörde:  Die Bildungsdirektionen:

  • Ein einheitliches Bildungscontrolling ermöglicht das ganzheitliche Monitoring und die Steuerung von Ressourcen, Qualität und Ergebnissen im Bildungs-system. Die Verrechnung des Lehrpersonals erfolgt von nun an zentral über das Bundesrechenzentrum, wodurch ein verbessertes Ressourcenmanagement sichergestellt wird.

Modellregionen: Die gemeinsame Schule der 10- bis 14-Jährigen

  • Die gesetzliche Verankerung der Modellregionen ermöglicht erstmals die Einrichtung gemeinsamer Schulen. Der Entwurf geht dabei über den Ministerratsbeschluss von 2015 hinaus, denn es dürfen nun bundesweit bis zu 15 Prozent der SchülerInnen der 5.- 8.Schulstufe und bis zu 15 Prozent der Schulen der jeweiligen Schulart in Modellregionen erfasst werden. Die konkrete Ausgestaltung hat per Verordnung durch die zuständige Ministerin zu erfolgen. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigen und Eltern hat mit einfacher Mehrheit zu erfolgen.