Beschäftigung

Für Österreich erreicht: Verbesserungen bei Beschäftigung, Bildung & Wirtschaft

Rund 50 Gesetze beschließt der Nationalrat Ende Juni – darunter so wichtige wie die Schulreform, die neue Gewerbeordnung, den Beschäftigungsbonus oder die Aktion 20.000 für ältere Arbeitslose.

 

Zahlreiche Reformen aus dem „Plan A“ von Bundeskanzler Christian Kern finden sich unter den Gesetzesbeschlüssen. Darunter langjährige Forderungen der SPÖ wie die Bildungsreform oder die Reform der Gewerbeordnung. Hier ein Überblick über die wichtigsten Beschlüsse:

Bildungsreform – Schulautonomie & Modellregionen für die gemeinsame Schule​
Basisbildung und kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen
Beschäftigungsbonus – Offensive für 150.000 neue Arbeitsplätze
Aktion 20.000 – Neue Chancen für ältere Arbeitslose
Primärversorgung – Bessere medizinische Versorgung für PatientInnen
Frauenquote in Aufsichtsräten – Mehr Frauen an die Spitze
Privatinsolvenz – Entschuldung wird erleichtert
Gewerbeordnung: Eine Berechtigung reicht für alle freien Gewerbe
Erhöhung der Forschungsprämie von 12% auf 14%
Bundessportförderung wird effizienter, treffsicherer und transparenter

Bildungsreform – Schulautonomie & Modellregionen für die gemeinsame Schule

Mit der Einigung auf die Bildungsreform ist der Weg frei für mehr Autonomie der Schulen bei Organisation und Unterricht und für Modellregionen der gemeinsamen Schule der 10- bis 14-Jährigen.

Eckpunkte der Reform:
• Innovative Unterrichtsgestaltung durch flexible Gruppenbildungen
• Flexibilisierung der Unterrichtsdauer und Öffnungszeiten
• Ausbau von schulautonomen Schwerpunkten im Lehrplan
• Bildung von Pflichtschul-, Bundesschul- und Mischclustern  – für gezielten Einsatz der LehrerInnen, mehr Autausch zwischen den Schulstandorten, gemeinsames Nutzen von Infrastruktur wie Schwimmbäder oder Turnhallen und damit bessere Bildungs- und Freizeitangebote
• Zusätzliches Unterstützungspersonal in den Schulclustern – Entlastung der LehrerInnen und Schulleiter von Verwaltungs-Aufgaben
• Schulleitungen können sich LehrerInnen selbst aussuchen
• „Chancenindex“: Ressourcen (insbesondere Lehrkräfte) können gezielt dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten benötigt werden.
• Zentrale Verrechnung des Lehrpersonals im Bundesrechenzentrum für bessere Planung
• Gemeinsame Schule: Modellregionen werden gesetzlich verankert. Die jetzige Einigung geht über den Ministerratsbeschluss von 2015 hinaus: Bundesweit können bis zu 15 Prozent der SchülerInnen der 5.- 8.Schulstufe bzw. der Schulen der jeweiligen Schulart sowie maximal 5.000 AHS-UnterstufenschülerInnen teilnehmen. Zustimmen muss die Mehrheit der LehrerInnen am Standort. Bei der Abstimmung unter den Eltern muss ebenfalls eine Mehrheit zustimmen (sowie ein Drittel der Abstimmungsberechtigten). 

Basisbildung und kostenloses Nachholen von Bildungsabschlüssen

Die Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Förderung der Basisbildung und des Nachholens von Pflichtschulabschlüssen wird verlängert und ausgebaut. Zwischen 2018 und 2021 sollen weitere 27.000 Personen eine kostenlose Basisbildung absolvieren bzw. einen Pflichtschulabschluss nachholen können. Gesamtvolumen: 111,5 Mio. Euro.

Beschäftigungsbonus – Offensive für 150.000 neue Arbeitsplätze
Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wird der Beschäftigungsbonus beschlossen. Mit dem Beschäftigungsbonus sollen 150.000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden und 20.000 Unternehmen profitieren. Für zusätzlich geschaffene Arbeitsplätze gibt es ab 1. Juli 2017 einen Zuschuss zu den Dienstgeberbeiträgen in der Höhe von 50 Prozent für die Dauer von bis zu drei Jahren. Dies gilt für Personen, die beim Arbeitsmarktservice gemeldet sind und ebenso für Abgänger von einer österreichischen Bildungseinrichtung. Auch Jobwechsler – also Personen, die in Österreich bereits beschäftigt gewesen sind – sowie Besitzer von Rot-Weiß-Rot-Karten sind förderbar. Keine Förderung soll es für Personen geben, die erst nach Österreich zuwandern.
Den Bonus gibt es nur dann, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens 6 Monate andauert. Insgesamt werden 2 Milliarden Euro für diese Maßnahme im Budget zur Verfügung gestellt, nach 2 Jahren soll die Maßnahmen überprüft werden. Die Abwicklung erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice Gmbh (aws).

Aktion 20.000 – Neue Chancen für ältere Arbeitslose

Mit der Aktion 20.000 soll die Langzeitarbeitslosigkeit bei Menschen über 50 Jahren verringert werden. Bereits ab Juli werden die ersten der 20.000 zusätzlichen Arbeitsplätze in Gemeinden, gemeindenahen Bereichen und gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung stehen. Starten wird die Arbeitsmarktinitiative in Modellregionen in allen Bundesländern, wo erste Erfahrungen gesammelt werden.  Ab Jänner wird die Aktion 20.000 flächendeckend in ganz Österreich umgesetzt.

Primärversorgung – Bessere medizinische Versorgung für PatientInnen
Mit dem Primärversorgungsgesetz wird eine wichtige und notwendige Weichenstellung für die Zukunft unseres Gesundheitssystems umgesetzt.
Bis 2025 erreichen rund 60 Prozent der HausärztInnen das Pensionsalter, die Bevölkerung wird älter und chronische Erkrankungen nehmen zu. Mit dem Gesetz werden die Voraussetzungen geschaffen, um die Versorgung langfristig und auf hohem Niveau sicherzustellen.
Durch die Arbeit im Team mit anderen ÄrztInnen und Gesundheitsberufen und die verbesserten Möglichkeiten, sich zu spezialisieren und zu vernetzen, kann für diese auch in ländlichen Regionen ein modernes, attraktives Arbeitsumfeld geschaffen werden. Für die PatientInnen bedeutet das ein starkes medizinisches Versorgungsangebot, nahe am Wohnort. Dazu gehören auch gute Erreichbarkeit, längere Öffnungszeiten und umfassende Leistungen für die PatientInnen.

Frauenquote in Aufsichtsräten – Mehr Frauen an die Spitze

Ab 2018 wird es für große Unternehmen die Verpflichtung geben, ihre Aufsichtsräte mit mindestens 30 Prozent Frauen zu besetzen. Damit erfüllt sich eine langjährige Forderung der SPÖ, um Frauen eine möglichst gleichberechtigte Teilhabe in den entscheidenden Führungsfunktionen zu ermöglichen. Die bisherigen Erfahrungen aus Deutschland bzw. mit der Quote in staatsnahen Unternehmen zeigen, dass Quoten wirken: Bei den staatsnahen Unternehmen in Österreich, wo es seit 2011 eine Selbstverpflichtung des Bundes gibt, lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten zuletzt bei durchschnittlich 38 Prozent.

Die Regelung:
• In börsennotierten Gesellschaften sowie in Gesellschaften, in denen dauernd mehr als tausend ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind, besteht der Aufsichtsrat zumindest zu 30 Prozent aus Frauen und zumindest 30 Prozent aus Männern, sofern der Aufsichtsrat aus mindestens sechs Mitgliedern (Kapitalvertretern) und die Belegschaft zumindest zu 20 Prozent aus Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern besteht.
• Eine Wahl bzw. Entsendung in den Aufsichtsrat, die diesem Mindestanteilsgebot nicht entspricht, ist nichtig.

Privatinsolvenz – Entschuldung wird erleichtert

Die Reform des Insolvenzrechts bringt für UnternehmerInnen und Privatpersonen deutliche Erleichterungen im Insolvenzverfahren. Vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen wird der Weg in das Entschuldungsverfahren eröffnet.
• Das Abschöpfungsverfahren im Rahmen der Privatinsolvenz wird von sieben auf fünf Jahre verkürzt.
• Die Mindestquote im Abschöpfungsverfahren entfällt. Dadurch können auch jene ins Verfahren kommen, die bisher aufgrund ihres niedrigen Einkommens keine Möglichkeit dazu hatten.

Gewerbeordnung: Eine Berechtigung reicht für alle freien Gewerbe

Die Reform der Gewerbeordnung erleichtert den Zugang zu Gewerben und unterstützt damit insbesondere GründerInnen und Ein-Personen-Unternehmen:

Eine Gewerbeberechtigung reicht für die Ausübung aller freien Gewerbe („Single License“). Das heißt: Jede weitere freie Gewerbetätigkeit, die über 30 Prozent des Jahresumsatzes hinausgeht, muss nur online angezeigt werden, es ist kein zusätzlicher Gewerbeschein nötig.

• Wer ein freies Gewerbe ausübt, kann ohne jede Formalität bis zu 30 Prozent seines Jahresumsatzes in einem beliebigen anderen freien Gewerbe machen.
• Wer mehr als diese 30 Prozent des Umsatzes in anderen freien Gewerben macht, braucht dafür keine zusätzliche Gewerbeberechtigung, sondern muss nur die zusätzliche Tätigkeit online anzeigen.

Weitere wichtige Verbesserungen:

• Erleichterungen bei der Genehmigung von Betriebsanlagen
• Beseitigung von Scheingewerben im Bau

Erhöhung der Forschungsprämie von 12% auf 14%

Ein Projekt aus Plan A und Regierungsprogramm neu: Ab dem Jahr 2018 wird die Forschungsprämie 14 Prozent ausmachen (derzeit 12 Prozent). Damit werden Unternehmen, die eigenbetriebliche Forschung betreiben, unterstützt und der Innovationsstandort Österreich gestärkt.  Um die Prämie zu bekommen, müssen die Unternehmen ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft vorlegen. Bisherige Erfahrungen mit der Forschungsprämie zeigen, dass sie wirkt. Ganz generell ist Österreich als Innovationsland auf der Überholspur und hat sich in EU-Rankings von Platz zehn auf Platz sieben verbessert.

Bundessportförderung wird effizienter, treffsicherer und transparenter

Die gesamte Bundes-Sportförderung wird für die Sportverbände wesentlich leichter administrierbar, für die Vereine und unsere Sportlerinnen und Sportler zielgerichteter.
Mit dem neuen Gesetz wird das One-Stop-Prinzip eingeführt, die gesamte Bundessportförderung wird in einer Serviceeinrichtung, der „Bundes Sport GmbH“ zusammengefasst, die Förderungen sind transparent im Internet ausgewiesen. Dadurch werden Synergieeffekte in allen Bereichen des österreichischen Sportes geschaffen. Um die Qualität des heimischen Sports noch weiter auszubauen, werden künftig Fachexpertinnen und Fachexperten die Sportverbände in allen Förderangelegenheiten und deren strategische Ausrichtung betreuen.  Sinnvoll ist auch die Verlängerung der Förderzeiträume auf vier Jahre. Einen besonderen Stellenwert im neuen Bundessportfördergesetz hat außerdem die Integration von Menschen mit Behinderung.