Die SPÖ will wichtige sozial- und konsumentenschutzpolitische Verbesserungen noch vor der Wahl beschließen. Im Zentrum: Ein neues, gerechteres Mietrecht. Auch die Einführung der Gruppenklage nützt KonsumentInnen.
„Nägel mit Köpfen machen“ – das ist das Ziel von SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder, um noch vor der Wahl wichtige Anliegen von KonsumentInnen, MieterInnen und auch kleinen Unternehmen durchzuetzen.
Während von der ÖVP bisher Ankündigungen kamen – etwa zum Erhalt von Bargeld oder gleiche Rechte von Arbeitern und Angestellten – meint es die SPÖ ernst und wird Gesetzesvorschläge machen, die noch vor der Wahl beschlossen werden können.
Leistbares Wohnen
Wichtigstes Vorhaben ist ein neues Mietrecht, das Schluss mit einem intransparenten Mietrecht und einem unklaren System von Zu- und Abschlägen, „das absichtlich Druck im Markt erzeugt“, wie SPö-Klubobmann Andreas Schieder sagt. Alle Mietverhältnisse sollen einem Mietrecht unterworfen sein; durch das Herausrechnen von Grundsteuer und Versicherungen aus den Betriebskosten sollen diese sinken. Schieder: „Wir schauen nicht zu, wie Wohnkosten laufend steigen, denn Warten heißt Warten auf Kosten der MieterInnen!“ Die SPÖ wird diese Diskussion „mit voller Schärfe führen“, vor allem gegenüber ÖVP und FPÖ, die ein solches faires Mietrecht verhindern wollen.
Das SPÖ-Konzept für faire Mieten
Gruppenklagen für Schutz der KonsumentInnen
Einen eigenen Gesetzesvorschlag will die SPÖ zum Thema Gruppenklagen einbringen – ein Rechtsinstrument, das es in Österreich im Gegensatz zu vielen anderen Ländern noch nicht gibt. Ziel ist, dass erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen allen betroffenen KonsumentInnen Ansprüche verschaffen und nicht nur jenen, die geklagt haben. Wenn ein Unternehmen etwa zu Schadenersatz verurteilt wird, bekommen den alle betroffenen KonsumentInnen und nicht nur jene, die geklagt haben. „In Österreich gehen geschädigte KonsumentInnen oft leer aus, da sie nur alleine und mit vollem Prozessrisiko klagen können, was von einer Klage oft abhält. Zusätzlich belasten viele Einzelklagen die Justiz“, erläuterte Schieder. Mit der Einführung der Gruppenklage würden auch andere Unternehmen vor „schwarzen Schafen“ in ihrer Branche besser geschützt, außerdem bringt es Einsparungen für die Justiz, wenn es statt vieler Einzelverfahren ein Musterverfahren gibt. „Gruppenklagen verhelfen Konsumentinnen und Konsumenten zu ihrem Recht“, betont Sozial- und Konsumentenschutzminister Alois Stöger. Bei den anderen Parteien gibt es breite Zustimmung zu dem Vorhaben – nur in der ÖVP blockiert die Wirtschaftskammer bisher diese wichtige Verbesserung für KonsumentInnen.
Verbot von Bankomatgebühren
ÖVP-Kurz betont immer wieder, dass die ÖVP Bargeld erhalten möchte – dann muss auch der Zugang zu Bargeld kostenlos sein. Vor allem ältere Personen oder Jugendliche, die öfters zum Bankomat gehen und kleinere Beträge abheben, werden von Bankomatgebühren stark betroffen.
Angleichung von Arbeitnehmerrechten
Auch bei gleichen Rechten für Arbeiter und Angestellten hat sich die ÖVP kürzlich – nachdem sie das jahrelang blockiert hat – dafür ausgesprochen. Ob sie es ernst meint und einem entsprechenden Vorschlag zustimmt, wird sich zeigen. Ein Gesetzesvorschlag der SPÖ wurde er ÖVP schon übermittelt.
Der Gesetzesentwurf sieht die Gleichstellung in drei Bereichen vor: Bei den Dienstverhinderungsgründen, den Kündigungsmodalitäten und bei der Entgeltfortzahlung im Krankenstand. Bei Kündigungen sollen nach Vorstellung der SPÖ Arbeiter künftig dieselben, längeren Kündigungsfristen gelten wie für Angestellte. Was die Entgeltfortzahlung im Krankenstand betrifft, soll das einfachere System der Arbeiter für Angestellte übernommen werden. Zudem sollen kleinere Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern bei der Entgeltfortzahlung über die AUVA entlastet werden und Selbstständige früher Anspruch auf Krankengeld haben.