NATIONALRAT

SPÖ setzt zahlreiche sozialpolitische Verbesserungen durch – ÖVP dagegen

Drei Tage vor der Nationalratswahl konnte die SPÖ im Parlament wichtige Verbesserungen für PensionistInnen, ArbeiterInnen, MieterInnen, Lehrlinge und KonsumentInnen durchsetzen – gegen die Stimmen der ÖVP.  

Der 12. Oktober hat gezeigt, was ohne die ÖVP möglich ist: Wichtige sozialpolitische Verbesserungen konnten mit den Stimmen anderer Fraktionen durchgesetzt werden. Die SPÖ hat günstigere Mietverträge, die Angleichung der Rechte von ArbeiterInnen und Angestellten, das Verbot von Bankomatgebühren und wichtige Maßnahmen gegen Frauenarmut durchgesetzt – die ÖVP hat dagegen gestimmt. Fixiert wurde auch eine deutliche Pensionserhöhung für kleine und mittlere Pensionen sowie der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Hier die wichtigsten Parlamentsbeschlüsse vom 12. Oktober:

Kleine und mittlere Pensionen werden spürbar erhöht
Einzig bei der Pensionserhöhung konnte sich die ÖVP im Parlament zu einem Ja durchringen. Die SPÖ hat jedenfalls durchgesetzt, dass kleine und mittlere Pensionen stärker erhöht werden.

• Für Pensionen bis 1.500 Euro gibt es eine ab 1.1.2018 eine Erhöhung von 2,2%.
• Für Pensionen zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro beträgt die Erhöhung zwischen 2,2 und 1,6%.
Insgesamt rund 2 Millionen PensionistInnen der gesetzlichen Sozialversicherung und aus dem öffentlichen Bereich profitieren davon.
• Ab 2.000 Euro Pension gibt es 1,6 % mehr – das ist auch der gesetzlich vorgeschriebene Anpassungsfaktor, der sich aus der Inflationsrate berechnet.
• Ab 3.355 Euro Pension bis zu 4 980 € monatlich beträgt die Erhöhung zwischen 1,6% und 0 Prozent.
• Beträgt das Gesamtpensionseinkommen mehr als 4 980 Euro monatlich (=ASVG-Höchstbeitragsgrundlage), so findet keine Erhöhung statt.
• Die Ausgleichszulagenrichtsätze werden ebenfalls um 2,2% erhöht.

Arbeiter und Angestellte rechtlich gleichgestellt
Eine langjährige Forderung der SPÖ wird – gegen die Stimmen der ÖVP – Wirklichkeit: ArbeiterInnen und Angestellte sind künftig arbeitsrechtlich gleichgestellt. Das betrifft die Entgeltfortzahlung im Krankenstand, Kündigungsfristen und Dienstverhinderungsgründe. Außerdem neu: Bei Kündigung im Krankenstand gibt es künftig auch dann eine Entgeltfortzahlung, wenn diese einvernehmlich war. Damit sich Arbeitgeber auf die arbeitsrechtlichen Änderungen einstellen können, gibt es unterschiedliche Zeitpunkte des Inkrafttretens: Die Angleichung der Entgeltfortzahlung und bei Dienstverhinderungsgründen kommt Mitte kommenden Jahres, die Einführung längerer Kündigungsfristen für Arbeiter ab 2021. Weiters soll eine Fortführung der Branchenlösung für Saisonbetriebe wie Tourismus und Bau über den 1.1. 2021 hinaus möglich sein.

Kampf gegen Frauenarmut – Partnereinkommen wird nicht mehr auf Notstandshilfe angerechnet
Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens beim Bezug von Notstandshilfe wird mit 1.1.2018 abgeschafft. Davon profitieren v.a. Frauen: Sie erhalten in Zukunft die Notstandshilfe unbhängig davon, was der Partner verdient, und erwerben dadurch Versicherungszeiten. Die ÖVP war dagegen.

Verbesserungen für kleine Unternehmen
Durchgesetzt hat die SPÖ auch echte Verbesserungen für kleine Unternehmen – und auch das gegen die Stimmen der ÖVP! So bekommen Selbständige bei längerer Krankheit (ab 43 Tage) künftig rückwirkend ab dem 4. Tag Krankengeld von der Sozialversicherung. Das gilt für jene, die selbst im Betrieb mitarbeiten. Und bei kleinen Betrieben mit weniger als zehn MitarbeiterInnen wird dem Arbeitgeber im Krankheitsfall des Arbeitnehmers die Entgeltfortzahlung ersetzt. Bisher bekam er 50 Prozent der Entgeltfortzahlung refundiert – künftig sind es 75 Prozent.

Mietvertragsgebühr abgeschafft
Mieten wird günstiger. Die 1-prozentige Gebühr zur Errichtung eines Mietvertrages wird abgeschafft. Die ÖVP stimmte auch hier dagegen.

Verbot von Bankomatgebühren
Geldabhebungen am Bankomat müssen künftig grundsätzlich kostenlos sein. Außerdem sollen die Banken dazu verpflichtet werden, die Kunden von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, zu befreien. 

Internat für Lehrlinge kostenlos
Lehrlinge, die ihre Ausbildung nicht in ihrer Heimatregion absolvieren, müssen künftig die Internatskosten nicht mehr selbst zahlen. Diese konnten bis zu 1.300 Euro betragen. Finanziert wird das aus dem von den Arbeitgebern gespeisten Insolvenzentgeltfonds. Entlastet werden die Dienstgeber im Gegenzug dadurch, dass die Auflösungsabgabe bei Kündigungen mit Ende 2019 der Vergangenheit angehören wird.

Inklusionspaket – Mehr Jobs für Menschen mit Behinderungen
Mit dem Inklusionspaket, das heute im Nationalrat beschlossen wurde, werden die Mittel für aktive Behindertenpolitik auf 90 Millionen Euro verdoppelt. Damit werden für 1,3 Millionen Menschen mit Behinderungen in Österreich mehr Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben Besonders am Arbeitsmarkt sind Menschen mit Behinderungen massiv benachteiligt. Mehr als doppelt so viele Menschen mit Behinderungen sind arbeitslos. Menschen mit Behinderungen sind auch überproportional von Armut betroffen. Mit den zusätzlichen Mitteln können Menschen mit Behinderungen effektiver vor Arbeitslosigkeit beschützt und Unternehmen zielgerichteter bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen unterstützen werden.

Die Verbandsklage wird auf den Behindertenanwalt ausgeweitet: Damit wird der Zugang zur Verbandsklage erleichtert und damit kann auch auf Unterlassung und Beseitigung einer Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung eingebracht werden können. Um die umfassende Einhaltung und Umsetzung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen zu überwachen, wird ein Bundes-Monitoringausschuss eingerichtet, der unabhängig und unbeeinflusst arbeiten kann. Auch hier sagte die ÖVP Nein.