CORONA

SPÖ setzt durch: 3G am Arbeitsplatz nur mit kostenlosem Testangebot

In den Verhandlungen um den 3G-Nachweis am Arbeitsplatz ist der SPÖ ein wichtiger Erfolg im Sinne aller Arbeitnehmer*innen gelungen: Die betrieblichen Corona-Tests müssen weiterhin kostenlos angeboten werden.

„Der Druck der SPÖ hat sich ausgezahlt“, sagen SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried und SPÖ-Fraktionsführerin im Bundesrat Korinna Schumann zur Einigung in Sachen „3G am Arbeitsplatz“. Denn wir konnten die weitere Finanzierung der betrieblichen Testungen durchsetzen. „Die SPÖ ist für die 3G-Regel am Arbeitsplatz. Aber man kann nicht für 3G am Arbeitsplatz sein und gleichzeitig die betrieblichen Gratis-Testungen streichen, wie die Regierung das ursprünglich wollte – das wäre Politik auf dem Rücken der Arbeitnehmer*innen!“, sagt Leichtfried. Dass ÖVP und Grüne nun eingelenkt haben, die Weiterfinanzierung der Betriebstests zu fixieren, ist ein „wichtiger Erfolg für die Arbeitnehmer*innen und voll im Sinne der Pandemie-Bekämpfung“, sagt Leichtfried.

„Uns Sozialdemokrat*innen sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtig und deshalb haben wir durch unsere Hartnäckigkeit sichergestellt, dass Tests in den Betrieben weiterhin kostenfrei bleiben“, betont auch Schumann. „So können wir verhindern, dass arbeitende Menschen dafür zahlen, arbeiten gehen zu können, so wie in Italien. Damit sparen wir den Arbeitnehmer*innen wöchentlich einen zweistelligen Eurobetrag, gerade in Zeiten der Teuerung!“

Was bedeutet 3G am Arbeitsplatz?

Ab 1. November tritt die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Das heißt: Kann am jeweiligen Arbeitsort ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden, braucht es künftig einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Verpflichtend ist der 3G-Nachweis mit der neuen Verordnung für all jene, die in ihrem Arbeitsalltag mit anderen Menschen in Kontakt kommen – etwa im Büro oder in der Kantine. Nicht betroffen sind etwa Lkw-Fahrer, die alleine in ihrem Fahrzeug sitzen. Angepasst wird auch die Regelung für Mitarbeiter*innen im Gesundheits-und Pflegebereich: Auch diese Arbeitsorte können nur betreten werden, wenn ein entsprechender 3G-Nachweis vorliegt.

Vorteil von 3G: Maskenpflicht entfällt

Der Vorteil von 3G: Arbeitnehmer*innen sind nicht nur besser geschützt. Sie sind nach erfolgreichem 3G-Nachweis auch von der Maskenpflicht befreit. Angestellte in Supermärkten etwa müssen mit 3G-Nachweis keine Maske mehr tragen. Für Kund*innen bleibt die FFP2-Maskenpflicht an Orten zur Deckung notwendiger Grundbedürfnisse (z.B. Supermärkte, Apotheken, öffentliche Verkehrsmittel) weiterhin aufrecht. In sonstigen Kundenbereichen (z.B. nichtlebensnotwendiger Handel, Reisebüros, Museen) muss entweder ein 3G-Nachweis erbracht oder eine FFP2-Maske getragen werden.

Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist: All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.