PENSIONEN

SPÖ hat einen Plan für höhere Pensionen und bringt Antrag für neues Berechnungsmodell ein

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Pensionist*innen leiden besonders unter der Teuerung und den hohen Preisen. Die SPÖ schlägt vor, dass zur Berechnung der Pensionserhöhung die Inflation des Vorjahres herangezogen wird und bringt dazu einen Entschließungsantrag im Parlament ein.

Die Rekordinflation in Österreich ist kein Naturereignis, sondern Ergebnis schlechter Politik von Türkis-Grün. Statt Preise nachhaltig zu senken, speist die Regierung die Bevölkerung mit Einzelmaßnahmen und Einmalzahlungen ab, die keinen einzigen Preis senken. Besonders betroffen sind Pensionist*innen, die immer mehr in die Armut getrieben werden, warnten unser Sozialsprecher Josef Muchitsch und unser Senior*innensprecher Dietmar Keck in der Aktuellen Stunde im Nationalrat. Die SPÖ hat daher einen Plan für höhere Pensionen vorgelegt und einen Entschließungsantrag dazu eingebracht. Konkret schlägt die SPÖ vor, dass zur gesetzlichen Pensionserhöhung die Inflationsrate von Jänner bis Dezember herangezogen wird statt wie bisher von August bis Juli. „Die Pensionen müssen an die tatsächliche Teuerung angepasst werden, das sind voraussichtlich 8,4 Prozent. Das ist notwendig und leistbar“, plädierte Muchitsch für die Umsetzung des SPÖ-Plans. Die Regierung will hingegen nur 5,8 Prozent Pensionserhöhung.

SPÖ-Antrag zur Neuregelung der Pensionsanpassung

In einem Entschließungsantrag fordert die SPÖ die Regierung auf, „dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zuzuleiten, mit der die jährliche Pensionsanpassung neu geregelt wird. Die Berechnung der Anpassung soll mit den Teuerungsraten des gesamten Vorjahres, also von Jänner bis Oktober plus einer Prognose der beiden fehlenden Monate erfolgen, um eine realistische und zeitnahe Anpassung zu ermöglichen“.

Hintergrund:

In Zeiten relativ niedriger und stabiler Inflationsraten ist die derzeit geltende Pensionsanpassungsberechnung unproblematisch, bei stark steigenden Inflationsraten führt diese jedoch über längere Zeiträume zu erheblichen Kaufkraftverlusten, die insbesondere für Bezieher*innen kleinerer Pensionen unzumutbare Härten bedeuten und entsprechende Korrekturen erfordern. Die aktuell (von August bis Dezember 2022) beträchtliche Teuerung von über 9 Prozent würde nach geltender Rechtslage erst im Jänner 2024 (!) – mit der Pensionsanpassung 2024 – Berücksichtigung finden.

Das Problem der Anpassung bei hohen Inflationsraten liegt in der Berechnung und sollte daher jetzt geändert werden. Die Pensionsanpassung sollte beginnend mit 1.1.2023 nicht mehr der durchschnittlichen Inflationsrate vom August des vorvorangegangenen Jahres bis zum Juli des vorangegangenen Jahres entsprechen, sondern zeitnah der voraussichtlichen Inflationsrate des vorangegangenen Jahres.

Konkret würde dies eine Anpassung für 2023 mit der durchschnittlichen Inflationsrate des Jahres 2022 von voraussichtlich rund 8,4 Prozent bedeuten. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um einen Vorzieheffekt, weil die voraussichtliche Inflation bis Jahresende berücksichtigt wird. Die daraus resultierenden Mehraufwendungen gegenüber der geltenden Rechtslage betragen für 2023 ca. 1,3 Mrd. Euro. Dabei handelt es sich allerdings nicht um jährlich wiederkehrende, nur langsam abschmelzende zusätzliche Aufwendungen, sondern im Wesentlichen nur um einen Vorzieheffekt. In der langen Sicht wäre diese Umstellung grundsätzlich aufwandsneutral. Die Anpassung folgt unverändert der tatsächlichen Inflationsentwicklung, allerdings wesentlich zeitnäher.