Die Regierung passt die Pensionen 2023 um den gesetzlichen Faktor von 5,8 Prozent an, alles was darüber hinaus geht, sind Einmalzahlungen, etwa für Ausgleichszulagenbezieher*innen. Das ungerechte Berechnungssystem zur jährlichen Anpassung wird dadurch nicht geändert. Die SPÖ drängt weiter auf ihren Plan zur fairen Pensionsanpassung und will eine Erhöhung um 8,4 Prozent.
Obwohl die aktuelle Inflation bei 10,5 Prozent liegt, werden Pensionen 2023 nur um den gesetzlichen Faktor von 5,8 Prozent erhöht, dazu sind sozial gestaffelte Einmalzahlungen vorgesehen. In einer Pressekonferenz kritisierte SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried diese Regierungsmaßnahmen als unzureichend. Er sieht „eine Chance vertan“, das System der jährlichen Anpassung gerechter zu machen und erinnert an den SPÖ-Plan zur fairen Pensionsanpassung. Konkret schlägt die SPÖ vor, für die Pensionsanpassung den Inflationswert des laufenden Jahres zu nehmen, also die echte und für alle spürbare Teuerung – für das Jahr 2022 wären das 8,4 Prozent. „Unser Modell ist viel näher dran an der Realität“, sagte Leichtfried.
Einmalzahlungen keine Antwort auf Teuerung
Bis auf die Regierung ist schon ganz Österreich draufgekommen, „dass Einmalzahlungen keine Antwort auf die Teuerung sein können“, sagte der SPÖ-Vizeklubchef. Dass die Regierung sie jetzt „Direktzahlungen“ statt Einmalzahlungen nennt, ändert daran nichts. „Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Die Pensionserhöhung ist 5,8 Prozent bei einer Inflation von über 10 Prozent“, so Leichtfried.
Die Einmalzahlungen werden verpuffen, weil sie die Pensionen nicht dauerhaft erhöhen. Nicht einmal für Bezieher*innen der Ausgleichszulage will die Regierung die tatsächliche Inflation abgelten. Bei der aktuellen Teuerung von 10,5 Prozent wird der Richtsatz nach dem Regierungsvorschlag nur um 7,8 Prozent erhöht.
SPÖ will Anpassung in voller Höhe für alle Pensionist*innen
Leichtfried versteht auch nicht, dass Menschen, die sehr viel ins System eingezahlt haben, nur eine ganz geringe bis gar keine Erhöhung bekommen. Unverständlich ist für ihn auch die Aliquotierung bei der ersten Pensionsanpassung nach dem Pensionsantritt. Wer heuer im Oktober in Pension geht, bekommt demnach am 1. Jänner 2023 nicht die Anpassung wie alle anderen, sondern nur aliquotierte 0,8 Prozent.
