Häufig gestellte Fragen
1×1 des Wählens
Ein kurzer Guide zum richtigen Wählen.
WAS WIRD GEWÄHLT?
Am 9. Juni 2024 wählen Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments. Das EU-Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU und für die europäische Gesetzgebung mitzuständig. Österreich wird von 2024 bis 2029 20 EU-Abgeordnete stellen.
WAS WIRD GEWÄHLT?
Am 9. Juni 2024 wählen Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments. Das EU-Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU und für die europäische Gesetzgebung mitzuständig. Österreich wird von 2024 bis 2029 20 EU-Abgeordnete stellen.
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen oder EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am 26. März 2024 in die Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen wurden und spätestens am Wahltag – dem 9. Juni 2024 – das 16. Lebensjahr vollendet haben.
WER DARF WÄHLEN?
Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen oder EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am 26. März 2024 in die Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen wurden und spätestens am Wahltag – dem 9. Juni 2024 – das 16. Lebensjahr vollendet haben.
WANN WIRD GEWÄHLT?
Die Wahl findet am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Über die Öffnungszeiten der Wahllokale geben die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter Auskunft.
WANN WIRD GEWÄHLT?
Die Wahl findet am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Über die Öffnungszeiten der Wahllokale geben die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter Auskunft.
DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION
In Städten und größeren Gemeinden bekommen alle Wahlberechtigten rund drei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Post. Mit dieser informiert Sie die Wahlbehörde auch über das für Sie zuständige Wahllokal.
DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION
In Städten und größeren Gemeinden bekommen alle Wahlberechtigten rund drei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Post. Mit dieser informiert Sie die Wahlbehörde auch über das für Sie zuständige Wahllokal.
WÄHLEN AM WAHLTAG
Für das Wählen im Wahllokal müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitnehmen. Wer nicht gehfähig ist, kann von einer „fliegenden Wahlkommission“ besucht werden (Infos unter oesterreich.gv.at). Unterstützen Sie am 9. Juni die SPÖ mit Ihrer Stimme.
WÄHLEN AM WAHLTAG
Für das Wählen im Wahllokal müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitnehmen. Wer nicht gehfähig ist, kann von einer „fliegenden Wahlkommission“ besucht werden (Infos unter oesterreich.gv.at). Unterstützen Sie am 9. Juni die SPÖ mit Ihrer Stimme.
DIE VORZUGSSTIMME
Am Wahltag können Sie nicht nur die SPÖ wählen, sondern auch Kandidatinnen oder Kandidaten der SPÖ mit Ihrer Vorzugsstimme unterstützen. Damit helfen Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten, vorgereiht zu werden und ins EU-Parlament einzuziehen.
DIE VORZUGSSTIMME
Am Wahltag können Sie nicht nur die SPÖ wählen, sondern auch Kandidatinnen oder Kandidaten der SPÖ mit Ihrer Vorzugsstimme unterstützen. Damit helfen Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten, vorgereiht zu werden und ins EU-Parlament einzuziehen.
WAHLKARTE BEANTRAGEN
Wollen Sie in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Die Wahlkarte muss bis zum 5. Juni 2024 schriftlich bzw. bis 7. Juni 2024 persönlich im Gemeinde-/Bezirksamt beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung können Sie Ihre Stimme auch gleich im Amt abgeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlkartenantrag.at
WAHLKARTE BEANTRAGEN
Wollen Sie in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Die Wahlkarte muss bis zum 5. Juni 2024 schriftlich bzw. bis 7. Juni 2024 persönlich im Gemeinde-/Bezirksamt beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung können Sie Ihre Stimme auch gleich im Amt abgeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlkartenantrag.at
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Wahlkarte zu wählen:
PER POST WÄHLEN
Sie können die Wahlkarte im beigelegten Kuvert einfach mit der Post verschicken. Der Bund trägt die Kosten für das Porto. Die Wahlkarte muss am 9. Juni bereits bei der Wahlbehörde sein, verschicken Sie die Wahlkarte rechtzeitig!
Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Wahlkarte zu wählen:
PER POST WÄHLEN
Sie können die Wahlkarte im beigelegten Kuvert einfach mit der Post verschicken. Der Bund trägt die Kosten für das Porto. Die Wahlkarte muss am 9. Juni bereits bei der Wahlbehörde sein, verschicken Sie die Wahlkarte rechtzeitig!
WAHLKARTE ABGEBEN
Sie können mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde Österreichs wählen. Dazu gehen Sie persönlich mit der Wahlkarte in ein Wahllokal (Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bringen Sie die Wahlkarte unbedingt auch mit, wenn Sie doch in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal wählen!
WAHLKARTE ABGEBEN
Sie können mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde Österreichs wählen. Dazu gehen Sie persönlich mit der Wahlkarte in ein Wahllokal (Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bringen Sie die Wahlkarte unbedingt auch mit, wenn Sie doch in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal wählen!
FLUGBLATT HERUNTERLADEN
Wer sich diese Infos ausdrucken möchte: Hier gibt es noch einen Downloadlink dazu.
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Bei der Europawahl haben alle Bürger:innen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die Möglichkeit, die Abgeordneten fürs Europäische Parlament zu wählen. Für Österreich werden 20 von 705 Abgeordneten nach Brüssel geschickt.
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Die Europawahl findet nicht an einem festen Datum statt, da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterschiedliche Traditionen und Wahlverfahren haben – nicht überall wird wie bei uns immer am Sonntag gewählt. Die Wahltermine werden jedoch so koordiniert, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgehalten werden.
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Die Europawahlen finden alle fünf Jahre statt.
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Bei der Europawahl können Bürger*innen der Mitgliedstaaten Kandidatinnen und Kandidaten wählen, die ins Europäische Parlament entsandt werden. Dafür haben sich die Kandidat:innen zu Parteien zusammengeschlossen, die bei der Wahl gewählt werden können, z.B SPÖ. Die 20 Mandate, die in Österreich vergeben werden können, werden dann nach Anzahl der erreichten Stimmen an alle antretenden Parteien verteilt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mindestens 4% aller Stimmen erhalten.
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Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme bei der Europawahl.
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Das Hauptquartier des Europäischen Parlaments liegt in Straßburg, Frankreich. Es gibt auch Büros und Tagungsräume in Brüssel, Belgien, und Luxemburg. Die meiste Zeit verbringen die Abgeordneten aber in Brüssel – nach Straßburg pendeln sie einmal im Monat zur Abstimmung.
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Die 705 Abgeordneten im Europaparlament schließen sich zu Gruppen oder auch Fraktionen genannt zusammen. In diesen Gruppen koordinieren sie ihr Abstimmungsverhalten und Anträge.
Das Parlament trifft jeden Monat zusammen und beschließt Anträge. Diese werden meistens in Ausschüssen vorbereitet. Das sind kleine Gruppen, in denen sich die Abgeordnete vorab zusammensetzen, um so offene Punkte und Unstimmigkeiten zu diskutieren. -
Derzeit gibt es 705 Mitglieder im Europäischen Parlament. 20 davon kommen aus Österreich.
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Das Europaparlament ist das einzige Organ der Europäischen Union, das durch dich direkt gewählt wird. Dadurch wird es zu einem gewissen Grad von dir kontrolliert – da die Abgeordneten bei einer Wahl von dir bestätigt oder abgewählt werden können.
Das Europäische Parlament wiederum kontrolliert die EU-Kommission, indem es die Kommissionsmitglieder bestätigt und sie zur Rechenschaft zieht. -
Alle Bürger*innen der Mitgliedsländer der Europäischen Union.
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Das Europäische Parlament entscheidet über Gesetze, den EU-Haushalt und überwacht die Arbeit der EU-Institutionen.
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Das Europäische Parlament fasst gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Beschlüsse über die Gesetze der EU. Können sich Parlament und Rat über eine Rechtsvorschrift nicht einigen, gibt es kein neues Gesetz. Das Parlament wählt die Präsidentin oder den Präsidenten der Europäischen Kommission und hat das Recht, die gesamte Europäische Kommission zu bestätigen oder abzulehnen. Es genehmigt auch den Haushalt der Europäischen Union.
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Das Europäische Parlament ist die gesetzgebende Versammlung der Europäischen Union, in der Abgeordnete aus den Mitgliedstaaten Gesetze verabschieden und den EU-Haushalt genehmigen.
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Das Europäische Parlament hat seinen Hauptsitz in Straßburg, aber die meisten Aktivitäten finden in Brüssel statt. Die Arbeit in Straßburg wurde historisch durch Verträge festgelegt und soll die europäische Einheit und Identität betonen.
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Das Europäische Parlament wurde 1952 gegründet, aber seine Rolle und Befugnisse haben sich im Laufe der Zeit entwickelt.