Häufig gestellte Fragen

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1x1 DES WÄHLENS: Wie Sie am 9. Juni richtig wählen!

1×1 des Wählens

Ein kurzer Guide zum richtigen Wählen.

1×1 des Wählens

Ein kurzer Guide zum richtigen Wählen.

WAS WIRD GEWÄHLT?

Am 9. Juni 2024 wählen Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments. Das EU-Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU und für die europäische Gesetzgebung mitzuständig. Österreich wird von 2024 bis 2029 20 EU-Abgeordnete stellen.

WAS WIRD GEWÄHLT?

Am 9. Juni 2024 wählen Sie die Abgeordneten des EU-Parlaments. Das EU-Parlament ist die einzige direkt gewählte Institution der EU und für die europäische Gesetzgebung mitzuständig. Österreich wird von 2024 bis 2029 20 EU-Abgeordnete stellen.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen oder EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am 26. März 2024 in die Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen wurden und spätestens am Wahltag – dem 9. Juni 2024 – das 16. Lebensjahr vollendet haben.

WER DARF WÄHLEN?

Wahlberechtigt sind alle Österreicher*innen oder EU-Bürger*innen mit Hauptwohnsitz in Österreich, die am 26. März 2024 in die Wählerevidenz ihrer Gemeinde eingetragen wurden und spätestens am Wahltag – dem 9. Juni 2024 – das 16. Lebensjahr vollendet haben.

WANN WIRD GEWÄHLT?

WANN WIRD GEWÄHLT?

Die Wahl findet am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Über die Öffnungszeiten der Wahllokale geben die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter Auskunft.

WANN WIRD GEWÄHLT?

Die Wahl findet am Sonntag, dem 9. Juni 2024, statt. Über die Öffnungszeiten der Wahllokale geben die Gemeinden bzw. die Magistratischen Bezirksämter Auskunft.

DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION

In Städten und größeren Gemeinden bekommen alle Wahlberechtigten rund drei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Post. Mit dieser informiert Sie die Wahlbehörde auch über das für Sie zuständige Wahllokal.

DIE AMTLICHE WAHLINFORMATION

In Städten und größeren Gemeinden bekommen alle Wahlberechtigten rund drei Wochen vor der Wahl die „Amtliche Wahlinformation“ mit der Post. Mit dieser informiert Sie die Wahlbehörde auch über das für Sie zuständige Wahllokal.

WÄHLEN AM WAHLTAG

Für das Wählen im Wahllokal müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitnehmen. Wer nicht gehfähig ist, kann von einer „fliegenden Wahlkommission“ besucht werden (Infos unter oesterreich.gv.at). Unterstützen Sie am 9. Juni die SPÖ mit Ihrer Stimme.

WÄHLEN AM WAHLTAG

Für das Wählen im Wahllokal müssen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Reisepass oder Führerschein) mitnehmen. Wer nicht gehfähig ist, kann von einer „fliegenden Wahlkommission“ besucht werden (Infos unter oesterreich.gv.at). Unterstützen Sie am 9. Juni die SPÖ mit Ihrer Stimme.

DIE VORZUGSSTIMME

Am Wahltag können Sie nicht nur die SPÖ wählen, sondern auch Kandidatinnen oder Kandidaten der SPÖ mit Ihrer Vorzugsstimme unterstützen. Damit helfen Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten, vorgereiht zu werden und ins EU-Parlament einzuziehen.

DIE VORZUGSSTIMME

Am Wahltag können Sie nicht nur die SPÖ wählen, sondern auch Kandidatinnen oder Kandidaten der SPÖ mit Ihrer Vorzugsstimme unterstützen. Damit helfen Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten, vorgereiht zu werden und ins EU-Parlament einzuziehen.

WAHLKARTE BEANTRAGEN

Wollen Sie in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Die Wahlkarte muss bis zum 5. Juni 2024 schriftlich bzw. bis 7. Juni 2024 persönlich im Gemeinde-/Bezirksamt beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung können Sie Ihre Stimme auch gleich im Amt abgeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlkartenantrag.at

Wahlkarte online beantragen

WAHLKARTE BEANTRAGEN

Wollen Sie in einem anderen als dem zugewiesenen Wahllokal oder per Briefwahl wählen, müssen Sie eine Wahlkarte beantragen. Der Versand der Wahlkarten durch die Gemeinden erfolgt erst knapp drei Wochen vor dem Wahltag, sobald die amtlichen Stimmzettel gedruckt wurden. Die Wahlkarte muss bis zum 5. Juni 2024 schriftlich bzw. bis 7. Juni 2024 persönlich im Gemeinde-/Bezirksamt beantragt werden. Bei persönlicher Beantragung können Sie Ihre Stimme auch gleich im Amt abgeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.wahlkartenantrag.at

Wahlkarte online beantragen

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Wahlkarte zu wählen:

PER POST WÄHLEN

Sie können die Wahlkarte im beigelegten Kuvert einfach mit der Post verschicken. Der Bund trägt die Kosten für das Porto. Die Wahlkarte muss am 9. Juni bereits bei der Wahlbehörde sein, verschicken Sie die Wahlkarte rechtzeitig!

Es gibt zwei Möglichkeiten, mit Wahlkarte zu wählen:

PER POST WÄHLEN

Sie können die Wahlkarte im beigelegten Kuvert einfach mit der Post verschicken. Der Bund trägt die Kosten für das Porto. Die Wahlkarte muss am 9. Juni bereits bei der Wahlbehörde sein, verschicken Sie die Wahlkarte rechtzeitig!

WAHLKARTE ABGEBEN

Sie können mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde Österreichs wählen. Dazu gehen Sie persönlich mit der Wahlkarte in ein Wahllokal (Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bringen Sie die Wahlkarte unbedingt auch mit, wenn Sie doch in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal wählen!

WAHLKARTE ABGEBEN

Sie können mit Ihrer Wahlkarte auch am Wahltag in jeder Gemeinde Österreichs wählen. Dazu gehen Sie persönlich mit der Wahlkarte in ein Wahllokal (Lichtbildausweis nicht vergessen!). Bringen Sie die Wahlkarte unbedingt auch mit, wenn Sie doch in dem Ihnen zugewiesenen Wahllokal wählen!

Am Wahltag 9. Juni: SPÖ wählen

FLUGBLATT HERUNTERLADEN

Wer sich diese Infos ausdrucken möchte: Hier gibt es noch einen Downloadlink dazu.

Infoblatt (PDF)

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