Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Pacht des Grundstücks am Attersee durch die SJ eine unzulässige Spende sein soll. Wir werden uns dagegen mit allen juristischen Mitteln wehren. Denn der historische Hintergrund des Seegrundstücks und der Wunsch der Holocaust-Überlebenden wird völlig ignoriert – was auch die Nachfahren der einstigen jüdischen Eigentümer*innen scharf kritisieren.
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