„Rechtsextremismus tritt nicht nur in altbekannten Erscheinungsformen auf, sondern setzt vermehrt auf internationale Vernetzung, gezielte Social-Media-Nutzung und der Etablierung einer Parallelgesellschaft durch eigene Medienkanäle mit einschlägiger Berichterstattung“, sagte unser Staatssekretär Jörg Leichtfried vor dem Ministerrat. Der NAP gegen Rechtsextremismus soll daher frühzeitig gegen Radikalisierung wirken, insbesondere dort, wo rechtsextreme Ideologien gezielt Anschluss an die Mitte suchen – über die Verbreitung von Verschwörungstheorien, Desinformation und Propaganda.
Ziel ist es, konkrete umsetzbare und verbindlichen Maßnahmen ressortübergreifend zu erarbeiten, Zuständigkeiten klar zu regeln und die Schlagkraft im Kampf gegen Rechtsextremismus deutlich zu erhöhen.
Die Umsetzung des NAP erfolgt entlang von drei ineinandergreifenden Themenfeldern, für die jeweils ein Ressort die federführende Verantwortung übernimmt:
Die Gesamtkoordinierung liegt bei der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN), die dabei auf das von ihr etablierte „Bundesweite Netzwerk Extremismusprävention und Deradikalisierung (BNED)“ zurückgreift. Zur Unterstützung der Gesamtkoordinierung wird außerdem ein Wissenschaftlicher Beirat (darunter z.B. das DÖW, das den Rechtsextremismus seit mehr als 50 Jahren wissenschaftlich begleitet) eingerichtet, der u.a. die Evidenzbasierung sicherstellt.
Auch weitere Akteure aus Wissenschaft, Forschung und Zivilgesellschaft werden zur Mitwirkung beim mehrstufigen Prozess eingeladen.