Unabhängige Bundesstaatsanwaltschaft: Ein Meilenstein für den Rechtsstaat

Die Bundesregierung hat die Einrichtung einer unabhängigen Bundesstaatsanwaltschaft als weisungsfreie oberste Ermittlungs- und Anklagebehörde des Landes auf den Weg gebracht. Damit wird die seit langem von der SPÖ geforderte organisatorische Trennung von Politik und Justiz an der Spitze der Weisungskette der österreichischen Staatsanwaltschaften umgesetzt. Wir wollen damit jeglichen Anschein einer Einflussnahme auf Ermittlungen und Anklage in einem Strafverfahren ausschließen und senden ein klares Signal: Niemand kann es sich in Österreich richten, egal ob mit Geld, Macht oder guten Beziehungen.

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Die Eckpunkte der Bundesstaatsanwaltschaft:

  • Die Bundesstaatsanwaltschaft wird als unabhängige und weisungsfreie oberste Anklagebehörde der Justiz eingerichtet. Sie wird an der Spitze der Staatsanwaltschaften letztverantwortlich z.B. über Anklageerhebungen entscheiden.
  • Die Bundesstaatsanwaltschaft wird von einer kollegialen Dreierspitze geleitet, die auf Vorschlag einer Expertenkommission dem Parlament zur Wahl vorgeschlagen und danach von der Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Ernennung übermittelt wird. Die Funktionsperiode von Bundesstaatsanwält*innen beträgt sechs Jahre.
  • Die Bundesstaatsanwaltschaft wird einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen, die aber keine laufenden Verfahren betrifft.