Frauen

Frauenrechte stärken und schützen

Die SPÖ setzt sich für die Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen ein. Noch immer verdienen Frauen rund 20 Prozent weniger als Männer. Noch immer werden Jobs, in denen viele Frauen arbeiten, wie etwa in der Pflege, schlechter bezahlt als typische Männerberufe. Sie haben schlechtere Jobchancen und arbeiten oft gezwungenermaßen in Teilzeit. Frauen sind öfter von Armut betroffen und bekommen 40 Prozent weniger Pension. Das muss sich ändern.

 

Ungleiche Bezahlung wie in Island verbieten

In Österreich ist der sogenannte Gender Pay Gap besonders groß. In der EU liegen wir auf dem traurigen zweitletzten Platz. Um das zu ändern, sollen staatliche Stellen überprüfen, ob Männer und Frauen in einem Betrieb ungleich bezahlt werden. Werden ungerechtfertigte Lohnunterschiede festgestellt, wird gestraft. Vorbild dabei ist Island, das dieses Modell schon umgesetzt hat.

Recht auf ganztägigen, kostenfreien Kinderbetreuungsplatz

Damit Frauen mehr verdienen, wollen wir den Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit erleichtern. Voraussetzung dafür ist ein Rechtsanspruch auf einen ganztägigen, kostenfreien Kinderbetreuungsplatz in ganz Österreich. Damit bezahlte und unbezahlte Arbeit gerechter verteilt wird, wollen wir die 4-Tage-Woche einführen.

Selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Zusammen mit den Frauenorganisationen kämpfen wir für Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen und auf allen Ebenen. Dazu gehört auch, dass die sexuelle und gesundheitliche Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen verbessert wird, etwa durch einen Zugang zu Verhütungsmitteln und der Möglichkeit des Abbruchs einer Schwangerschaft für alle Frauen – unabhängig von ihrem Einkommen.

Unterhaltsgarantie umsetzen – Alleinerziehende schützen

46 Prozent der Alleinerziehenden sind von Armut bedroht. Die überwältigende Mehrheit sind Frauen. Wenn Väter die Unterhaltszahlungen einstellen, verschlimmert sich die Situation für die Frauen und Kinder. Wir brauchen daher eine Unterhaltsgarantie: Zahlt der andere Elternteil keinen Unterhalt, soll der Staat einspringen und den Betrag einklagen.

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