Hitzeschutzverordnung: Ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz

Wir haben die Hitzeschutzverordnung auf Schiene gebracht. Damit gibt es erstmals für sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog (Hitzeschutzplan) für jeden Hitzearbeitsplatz im Freien. Arbeitnehmer*innen werden etwa durch die Verlagerung der Arbeitszeit und Reduzierung der Arbeitsschwere vor gesundheitsgefährdender Hitze und UV-Strahlung geschützt. Außerdem müssen selbstfahrende Arbeitsmittel und Krankabinen klimatisieret werden.

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