Pensionist*innen entlasten: Preisbremse bei Rezeptgebühren

2026 wird die Rezeptgebühr nicht erhöht. Künftig werden alle verschriebenen Arzneimittel – auch jene, die weniger kosten als die Rezeptgebühr – zur schnelleren Erreichung der Rezeptgebührenobergrenze erfasst. Zudem wird die Obergrenze dieses neuen Arzneimittelkostendeckels schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahresnettoeinkommens gesenkt. Das entlastet vor allem Pensionist*innen.

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