Faire Abgabe bei hohen Gewinnen durch Umwidmungen kommt
Besitzer*innen von Grundstücken, die durch Umwidmung (von Grünland in Bauland) eine hohe Wertsteigerung und bei Verkauf Gewinn erzielen, sollen künftig einen gerechten Beitrag leisten – einen Umwidmungszuschlag von 30 Prozent.
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