Der Amoklauf in Graz hat Österreich erschüttert.
Die Regierung hat rasch reagiert und das Waffengesetz verschärft.

Als Teil der österreichischen Bundesregierung haben wir umfassende Maßnahmen zur Verschärfung des Waffengesetzes ausgearbeitet. Ein paar der wichtigsten Maßnahmen: die Ausweitung der Waffenbesitzkarte auf Büchsen und Flinten, höhere Altersgrenzen und mehrstufige psychologische Tests. Wer gefährlich ist, soll keine Waffen mehr besitzen. Punkt.

Die Waffenbesitzkarte wird auf Kategorie-C-Waffen ausgeweitet

Für manuell zu ladende Waffen wie z.B. Schrotflinten, Repetierbüchsen und Langwaffen braucht man künftig eine Waffenbesitzkarte.

Höhere Altersgrenzen

Kategorie-B-Waffen sind künftig ab 25 Jahren und Kategorie-C-Waffen ab 21 Jahren erlaubt.

Umfassende psychologische Tests und Gutachten

Überprüfung der Zuverlässigkeit und verschärftes, mehrstufiges waffenpsychologisches Gutachten vor Erwerb einer Schusswaffe. Außerdem wird es fünf Jahre nach Erwerb ein weiteres waffenpsychologisches Gutachten geben.

Waffenverbote können schneller verhängt werden

Ein (vorläufiges) Waffenverbot kann verhängt werden, wenn wegen gefährlicher Delikte und Gewaltverbrechen sowie wegen möglicher Straftaten im sozialen Nahfeld ermittelt wird oder wenn Betretungs- und Annäherungsverbote bestehen.

Verbesserter Datenaustausch und erweiterte Meldepflichten

Der Datenaustausch zwischen Behörden wird verbessert. Auch Stellungsergebnisse bei der Verlässlichkeitsprüfung können künftig genutzt werden. Außerdem kommen erweiterte Meldepflichten an die Waffenbehörde –  z.B. auch von Verkehrsbehörden.

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Die Verschärfungen im Detail