Kern des Gesetzes ist ein neues, vereinfachtes Genehmigungssystem nach dem One-Stop-Shop-Prinzip: Künftig sollen Projekte im Bereich der erneuerbaren Energie nicht mehr durch eine Vielzahl unterschiedlicher Behörden und paralleler Verfahren ausgebremst werden. Stattdessen gilt: eine Behörde, ein Verfahren, ein Bescheid. Damit werden Projekte schneller umgesetzt und unnötige Bürokratie abgebaut.
Ein weiterer zentraler Punkt ist die gesetzliche Verankerung erneuerbarer Energie als überragendes öffentliches Interesse. Projekte wie Windparks oder größere Photovoltaikanlagen werden damit rechtlich klar als von besonderer Bedeutung für das Gemeinwohl eingeordnet. Das schafft mehr Rechtssicherheit in Abwägungsentscheidungen und sorgt dafür, dass systemrelevante Projekte nicht an unverhältnismäßigen Einzelhürden scheitern. Damit schafft die Bundesregierung Planungssicherheit und treibt den Ausbau von Windkraft, Photovoltaik, Netzen und Speichern gezielt voran. „So stärken wir unsere Versorgungssicherheit, stabilisieren die Preise und schützen uns künftig besser vor internationalen Krisen“, so SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt.
Gleichzeitig nimmt das Regierungsvorhaben die Bundesländer stärker in die Pflicht: Verbindliche Ausbauziele sollen sicherstellen, dass der Umstieg auf erneuerbare Energie konsequent vorangetrieben wird. „Österreich braucht vor allem mehr Windkraft, um die Wintermonate zu überbrücken“, sagt SPÖ-Staatssekretärin Michaela Schmidt. Werden die Ziele nicht erreicht, kann das bis zum Entfall von Bundesförderungen führen.