

Durch den Klimawandel ist die Hitzebelastung in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Die hohen Temperaturen im Sommer wirken sich auch auf die gesundheitlichen Belastungen für Arbeitnehmer*innen im Freien aus. Der menschliche Körper wird immer stärker durch Hitze beansprucht, während die UV-Strahlung insbesondere Haut und Augen schädigen kann. Auch die Konzentration der Beschäftigten lässt unter diesen erschwerten Bedingungen oft nach und lässt das Unfallrisiko steigen. Umso wichtiger ist es, dass es jetzt erstmals eine eigene Hitzeschutzverordnung geben wird.
„Mit der Hitzeschutzverordnung gibt es erstmals für sämtliche Branchen – von Gärtnereien bis hin zum Bau – einen verpflichtenden Maßnahmenkatalog für jeden Hitzearbeitsplatz im Freien“, sagt Arbeitsministerin Korinna Schumann. Die Hitzeschutzverordnung ist ein großer Erfolg für die SPÖ und ein Meilenstein im Arbeitnehmer*innenschutz.
Die neue Hitzeschutzverordnung gilt für Arbeiten im Freien und schützt die Arbeitnehmer*innen. Es wird klar definierte und verpflichtende Maßnahmen zum Hitze- und UV-Schutz (Hitzeschutzplan) geben. Arbeitgeber*innen müssen diesen Hitzeschutzplan umsetzen, wenn die GeoSphere Austria eine Hitzewarnung mindestens der Stufe 2 (liegt bei 30-34°C) ausweist. Außerdem müssen Krankabinen und selbstfahrende Arbeitsmittel mit einer Kühlung bzw. Klimatisierung verpflichtend ausgestattet werden.
Im Vordergrund der Hitzeschutzverordnung steht die Gefahrenvermeidung, wie zum Beispiel durch Verlagerung der Arbeitszeit und Reduzierung der Arbeitsschwere. Wenn dies nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, müssen technische Maßnahmen etwa zur Beschattung der Arbeitsplätze, Wasservernebelung und organisatorische Maßnahmen wie zum Beispiel ein Tätigkeitswechsel oder eine Verlagerung der Tätigkeit in den Schatten getroffen werden. Wenn dies auch nur eingeschränkt durchführbar ist, müssen persönliche Maßnahmen getroffen werden, wie zum Beispiel leichte Kleidung, Kopfschutz, Nackenschutz, Schutzkleidung, Sonnenbrille und Sonnenschutzcreme oder gar kühlende Kleidung.
Der Hitzeschutzplan muss in Arbeitsstätten, auf Baustellen und an auswärtigen Arbeitsstellen für alle Arbeitnehmer*innen elektronisch oder in Papierform einsehbar sein. Inkrafttreten wird die Hitzeschutzverordnung 2026. Damit haben die Betriebe noch genügend Zeit für die entsprechende Nachrüstung und Erstellung der Hitzeschutzpläne.