Überzogene Zahlungsaufforderungen nach dem kurzen Halten auf Privatparkplätzen sind zu einem Geschäftsmodell geworden. Justizministerin Anna Sporrer schiebt dem jetzt einen Riegel vor: Die Berechnungsgrundlage für diese Besitzstörungsklagen wird deutlich gesenkt. „Die Besitzstörungs-Abzocke für Autofahrer*innen hat endlich ein Ende!“, ist SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim erfreut über den Gesetzesentwurf der Justizministerin.
Überzogene Zahlungsaufforderungen nach dem kurzen Halten auf Privatparkplätzen sind zu einem Geschäftsmodell geworden. Justizministerin Anna Sporrer schiebt dem jetzt einen Riegel vor: Die Berechnungsgrundlage für diese Besitzstörungsklagen wird deutlich gesenkt. „Die Besitzstörungs-Abzocke für Autofahrer*innen hat endlich ein Ende!“, ist SPÖ-Justizsprecherin Selma Yildirim erfreut über den Gesetzesentwurf der Justizministerin.
Viele Autofahrer*innen haben es schon erlebt: Sie halten ihr Auto kurz auf einem nicht gekennzeichneten Privatparkplatz oder einer Einfahrt oder drehen dort nur um. Wochen später bekommen sie dann Post von einem Anwalt: Gefordert wird eine Zahlung von 400 Euro, andernfalls droht eine Besitzstörungsklage. „In vielen Fällen ist ein Geschäftsmodell daraus geworden. Das ist aber nicht Sinn und Sache des Besitzschutzes“, betont unsere Justizsprecher Selma Yildirim.
Umso erfreulicher ist es, dass Justizministerin Anna Sporrer dem jetzt einen Riegel vorschiebt. Sie hat einen Gesetzesentwurf in Begutachtung geschickt, der den missbräuchlichen Umgang mit Besitzschutz künftig verhindern soll.
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