

Die bisherige Regelung, wonach Medikamentenkosten, die unter der Rezeptgebühr liegen, nicht auf die Obergrenze angerechnet werden, führte zu ungerechten Situationen. Die Neuerung sieht ein „Heilmittelkostenkonto“ vor, das nun nicht nur die Rezeptgebühren, sondern alle verordneten und erstattungsfähigen Medikamente berücksichtigt. Das gilt ab 2026. Und: Die Obergrenze wird schrittweise von 2 auf 1,5 Prozent des Jahresnetto-Einkommens herabgesetzt. Das heißt, dass die Obergrenze mit dem Kauf von Medikamenten früher erreicht wird. Damit können sich Patient*innen, die viele Medikamente auch unter Rezeptgebühr kaufen müssen, und ältere Menschen, die oft verschiedene Medikamente brauchen, mehrere hundert Euro im Jahr ersparen. Zusätzlich werden die Menschen dadurch entlastet, dass die Rezeptgebühr 2026 mit dem Wert von 2025 eingefroren werden.
„Wir haben als SPÖ immer betont, wie wichtig es ist, dass unser Gesundheitssystem niemanden zurücklässt“, erklärte unser Gesundheitssprecher Rudolf Silvan im Nationalrat. „Mit dem neuen Arzneimittelkostendeckel setzen wir einen entscheidenden Schritt in Richtung mehr Gerechtigkeit. Es war längst überfällig, die Lücke zu schließen, die Menschen benachteiligt hat, die viele preisgünstige Medikamente benötigen“, so unser Volksanwaltschaftssprecher Bernhard Höfler. Ein weiterer positiver Effekt der neuen Regelung ist, dass sie Ärzt*innen nicht mehr indirekt dazu animiert, teurere Medikamente zu verschreiben, nur damit diese auf die Obergrenze angerechnet werden. „Wir schaffen damit ein System, das sich ausschließlich an der medizinischen Notwendigkeit orientiert und nicht an bürokratischen Hürden“, so Silvan.
Höfler und Silvan resümieren: „Dies ist ein klares Zeichen unserer Verpflichtung zu einem solidarischen Gesundheitssystem, das den Zugang zu notwendigen Medikamenten für alle sichert, unabhängig von der finanziellen Situation.“