„Es ist noch gar nicht so lange her, da war man in Österreich stolz auf ein gutes Gesundheitssystem, in dem jeder und jede unabhängig vom Geldbörsel schnell und bestens versorgt war. Das hat sich in den letzten 20 Jahren geändert, seit zwei schwarz-blaue Regierungen mit der Abrissbirne in das Gesundheitssystem gefahren sind. Es darf nicht sein, dass den Leuten eingeredet wird, sie müssen ihre Arztbesuche privat erledigen. Wir wollen eine staatlich garantierte medizinische Versorgung innerhalb von 14 Tagen,“ sagt unser Vorsitzender Andi Babler.
Er verweist auch darauf, dass Menschen ihr Leben lang Krankenversicherungsbeiträge einzahlen und dann nicht die medizinische Versorgung bekommen, die sie brauchen. „Das können wir nicht akzeptieren“, sagt Babler und besteht auf einen Rechtsanspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von 14 Tagen.
Mit dem Vorhaben, einen Rechtsanspruch auf einen Behandlungstermin einzuführen, ist die SPÖ nicht alleine. Auch in anderen Ländern regeln Gesetze, wie viel Zeit bis zum Behandlungsbeginn maximal verstreichen darf.
In Dänemark etwa gibt es das Recht auf eine Behandlung in einem privaten Krankenhaus, wenn die Wartezeit im öffentlichen System 30 Tage übersteigt. Die Wartezeit ist dort durch die Maßnahme gesunken. In Schweden ist gesetzlich vorgeschrieben, wie lange die Wartezeit bis zu einer fachärztlichen Konsultation und anschließend bis zum Behandlungsbeginn maximal betragen darf. In Norwegen, das über ein gut ausgebautes telemedizinisches System verfügt, gibt es das Recht auf eine Antwort durch eine/n Fachärztin/Facharzt innerhalb von zehn Tagen.
Mit einem „Behandlungssicherungsgesetz“ will die SPÖ in Österreich die Termingarantie nun ebenfalls gesetzlich verankern.
In der konkreten Umsetzung wollen wir eine zentrale Anlaufstelle, über die Termine effizient und schnell an Patient*innen vermittelt werden. Der Gesundheitshotline 1450 wird dabei eine zentrale Rolle zukommen: Jede Patientin und jeder Patient hat dort innerhalb von zwei Stunden Anspruch auf medizinische Beratung am Telefon. Die Hotline soll aber v.a. auch ein Terminservice bieten.
Wer Beschwerden hat und nicht innerhalb von 14 Tagen einen Termin bei der Fachärztin/dem Facharzt der Wahl bekommt, kann sich an die Gesundheitshotline 1450 wenden, die daraufhin einen Termin bei einer anderen Ärztin/einem anderen Arzt der betreffenden Fachrichtung vermitteln muss. Kann die 14-Tage-Frist im niedergelassenen Bereich nicht eingehalten werden, muss die Terminservicestelle einen Behandlungstermin in einem Krankenhaus oder einer eigenen Einrichtung der Sozialversicherung anbieten. Im Falle des Nicht-Einhaltens der Termingarantie sollen Patientinnen und Patienten ihr Recht auf Behandlung bei ihrem jeweiligen Krankenversicherungsträger auch einklagen können.
Um den Rechtsanspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von 14 Tagen möglich zu machen, will Babler Ordinationen und Ambulanzen verpflichten, einen Teil ihrer Termine für eine Buchung über 1450 zur Verfügung zu stellen. Insbesondere Wahlärzt*innen will die SPÖ zur Verantwortung ziehen: Sie sollen ebenfalls Termine für 1450 anbieten müssen, wenn zu wenig Kassenärzt*innen zur Verfügung stehen. Die SPÖ prüft in der „Taskforce Gesundheit“ gerade die rechtlichen Möglichkeiten.
Für die Terminvermittlung über 1450 soll nur geschultes und fachkundiges Personal zum Einsatz kommen, um sicherzustellen, dass die fachärztliche Terminvermittlung korrekt erfolgt. Das können beispielsweise Medizinstudierende, Pflegepersonal oder auch geschultes Rettungspersonal etc. sein.
Babler verweist auf die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen, wie mehr Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte im öffentlichen System durch bessere Arbeitsbedingungen und das Vorreihen von Bewerberinnen und Bewerbern beim Medizinstudium, die sich für das öffentliche Gesundheitssystem verpflichten. Durch den Ausbau von Primärversorgungseinheiten und zusätzliche Kassenstellen können außerdem die Spitalsambulanzen entlastet und die Arbeitsbedingungen verbessert werden.
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