Mit dem Social-Media-Ordnungs-Gesetz sollen Heranwachsende vor Radikalisierung, Gewaltverherrlichung, Extremismus und schädlichem Einfluss auf das eigene Körperbild geschützt werden. Kern des Gesetzes ist eine Altersbeschränkung für Social-Media für Kinder und Jugendliche. Auf ein Alter wird man sich im Zuge weiterer Gespräche auf Regierungsebene festlegen. Wichtig dabei ist, „dass Kinder und Jugendliche in einer Lebensphase geschützt werden, in der sie am meisten nach Orientierung suchen“, betont Babler.
Im Rahmen des Gesetzesentwurfs werden auch Plattformbetreiber in die Pflicht genommen. So soll es empfindliche Strafen für Plattformbetreiber geben, die gegen die Vorgaben verstoßen. Als Maßstab kann hier der europäische Rahmen des Digital Services Act dienen. Er sieht Sanktionen von bis zu 6 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Betroffen sind insbesondere Plattformen wie beispielsweise TikTok oder Snapchat, die Inhalte algorithmisch verbreiten oder bevorzugen. Außerdem braucht es mehr Transparenz bei Algorithmen, da Plattformen damit beeinflussen, welche Inhalte Nutzer*innen sehen. „Es geht um Verantwortung und Fairness. Für andere Anbieter von Information, wie Fernsehen und Radio, gelten aus gutem Grund klare Regeln. Diese müssen auch im digitalen Raum durchgesetzt werden“, so Babler.
Zusätzlich will Vizekanzler und Medienminister Babler die Medienkompetenz junger Menschen deutlich stärken. Daher sollen strukturelle Maßnahmen – wie z.B. der kostenlose Zugang zu journalistischen Medien für Jugendliche und die Unterstützung von Medienkompetenzinitiativen der Medienhäuser – schnellstmöglich umgesetzt werden.