In ganz Europa gilt: Rabatte müssen ehrlich und nachvollziehbar sein. Seit 2022 ist vorgeschrieben, dass bei Preisermäßigungen immer der niedrigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden muss. Ziel: Konsument*innen sollen erkennen können, ob ein Rabatt tatsächlich ein Rabatt ist. Halten sich die Händler nicht daran, gibt es Strafen. Doch die Höchststrafen für solche Verstöße liegen hierzulande – selbst im Wiederholungsfall – bei nur 1.450 Euro.
Wir wollen diese Strafen erhöhen. Als Vorbilder dienen Deutschland – bis zu 25.000 Euro pro Verstoß – und Frankreich – bis zu 15.000 Euro pro Fall. Frankreich unterscheidet zudem zwischen Kleinbetrieben und Konzernen – dort zahlt nicht jeder gleich viel, sondern wer mehr Verantwortung trägt, muss auch für mehr haften.
Dass große Handelsketten mit den aktuell geringen Strafen kalkulieren und sie in Kauf nehmen, zeigt die Bilanz der „Aktion Scharf“ vom Oktober 2025: Sie führte zu rund 200 Anzeigen. Geht man von einer realistischen Durchschnittsstrafe von 500 Euro pro Fall aus, ergibt das eine Gesamtstrafhöhe von 100.000 Euro. Das ist die gesamtwirtschaftliche „Konsequenz“ für vier Konzerne zusammen – im gesamten Monat.
Zum Vergleich: Die vier größten Lebensmittelhändler in Österreich haben 2024 gemeinsam rund 500 Millionen Euro für Werbung ausgegeben. Das entspricht 1,37 Millionen Euro pro Tag oder rund 57.000 Euro pro Stunde. In weniger als zwei Stunden geben diese Konzerne also mehr für Werbung aus, als sie für 200 dokumentierte Gesetzesverstöße zusammen bezahlen müssen.
„Die Strafen für Handelskonzerne – auch im Wiederholungsfall – sind so niedrig, als würde man fürs Rasen im Straßenverkehr nur 50 Cent zahlen müssen. Das schreckt nicht ab, das wollen wir ändern.“
Erste SPÖ-Klubvorsitzenden-Stellvertreterin Julia Herr