Missbrauch von Besitzstörungsklagen hat leider System: So werden Autofahrer*innen zur Zahlung mehrerer hundert Euro gedrängt, ansonsten droht ein aufwendiges und kostspieliges Gerichtsverfahren. Und das oft nur, weil sie auf einer schlecht oder gar nicht gekennzeichneten Privatfläche kurz gewendet oder ihr Auto abgestellt haben. Tatsächlich liegt in solchen Fällen oft aber gar keine Besitzstörung vor. „Einmal falsch gewendet und schon flattert das Anwaltsschreiben mit mehreren hunderten Euro ins Haus. Das hat System: Einschüchterung und Drohung, um Profit zu machen. Das tut dem Rechtsstaat nicht gut. Wir entziehen dem Geschäftsmodell ‚Parkplatz-Abzocke‘ das, was es am Leben hält: Den Profit. Wir begrenzen Anwaltskosten und schaffen Rechtssicherheit, auf die die Bevölkerung vertrauen kann“, erklärt unsere Justizministerin Anna Sporrer.
Mit der Gesetzesnovelle werden KFZ-Besitzstörungsstreitigkeiten in der Rechtsprechung vereinheitlicht – Betroffene können ab 1. Jänner 2026 bis zum Obersten Gerichtshof gehen.
Bisher wurde mit Anwaltsschreiben und Klagen bei Gericht gedroht und zur Vermeidung ebendieser 400 Euro und mehr gefordert. Zu oft wählten Autofahrer*innen dann den vermeintlich günstigeren, außergerichtlichen Weg. Wir entziehen diesem System jetzt seine Grundlage – den Profit. Wir senken die Anwaltstarife auf 100 Euro und halbieren die Gerichtsgebühren auf 70 Euro in jenen Fällen, in denen die Klage in der ersten Verhandlung endet.