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Vizekanzler, Wohnminister Andi Babler legt Wohnpaket vor

26.08.2025

Die SPÖ in der Regierung sorgt für leistbares und sicheres Wohnen. Nach dem bereits erfolgreich durchgesetzten Mietpreis-Stopp startet die SPÖ mit einem großen Wohnpaket in den Herbst. Es umfasst u.a. Mietpreisbremsen und die Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre. „Erstmals greifen wir mit einer Mietpreisbremse in den freien Mietmarkt ein. Das ist ein historischer Schritt“, betont Vizekanzler, Wohnminister Andi Babler.

Die SPÖ in der Regierung sorgt für leistbares und sicheres Wohnen. Nach dem bereits erfolgreich durchgesetzten Mietpreis-Stopp startet die SPÖ mit einem großen Wohnpaket in den Herbst. Es umfasst u.a. Mietpreisbremsen und die Verlängerung der Mindestbefristung von Mietverträgen auf fünf Jahre. „Erstmals greifen wir mit einer Mietpreisbremse in den freien Mietmarkt ein. Das ist ein historischer Schritt“, betont Vizekanzler, Wohnminister Andi Babler.

Die Wohnkosten sind in der Vergangenheit regelrecht explodiert – im privaten Bereich sind sie seit 2010 um 80 Prozent gestiegen. Das ist existenzbedrohend für viele Familien und darf so nicht weitergehen. Vizekanzler und Wohnminister Andi Babler hat in der Regierung bereits erfolgreich den Mietpreis-Stopp durchgesetzt, von dem allein heuer 2,7 Mio. Menschen in ganz Österreich profitieren und sich rund 140 Mio. Euro an Mietkosten ersparen. Für den Herbst hat die SPÖ nun ein großes Wohnpaket für leistbare und sichere Mieten geplant.

Erstmals Preiseingriffe in die freien Mieten

Ein neues „Mieten-Wertsicherungsgesetz“ soll geschaffen werden, das erstmals gemeinsame Regeln für die Wertanpassung bei allen Raummieten festlegt, also auch für freie Mieten – und damit auch für Mieten von Ein- und Zweifamilienhäusern. Konkret: Wenn die Inflation zwischen zwei Jahren mehr als drei Prozent beträgt, darf der über drei Prozent hinausgehende Teil der Inflation nur zur Hälfte an die Mieter*innen von Wohnungen weitergegeben werden. Neu ist außerdem, dass eine Wertanpassung künftig nur noch einmal pro Jahr erfolgen darf und das frühestens am 1. April.

Für die Wohnungsmiete gilt das Gesetz zwingend, d.h. der Mietvertrag darf für die Mieterin bzw. den Mieter keine schlechtere Regelung vorsehen. Es soll auch für schon bestehende Mietverträge gelten.

Rund zweieinhalb Millionen Menschen werden damit in Zukunft vor explosiven Preissteigerungen geschützt.

„Erstmals greifen wir mit einer Mietpreisbremse in den freien Mietmarkt ein. Das ist ein historischer Schritt, denn damit bremsen wir für alle Zukunft horrende Mietanstiege, wie sie in den vergangenen Jahren gang und gäbe waren. Mietpreissteigerungen von bis zu 25 Prozent in nur zwei Jahren, wie zuletzt während der Rekordteuerung, wird es damit nie wieder geben.“

Andi Babler, Vizekanzler und Wohnminister

Mietpreisbremse für den geregelten Bereich

Ohne Mietpreis-Stopp wären die Mieten im geregelten Bereich dieses Jahr ab April automatisch entsprechend der Inflation – im Durchschnitt um 3,16 Prozent – erhöht worden. Das haben wir gestoppt! Diese Preisgrenzen für den geregelten Bereich werden verlängert: 2026 dürfen die Richtwert- und Kategoriemieten nur um maximal ein Prozent steigen, 2027 um maximal zwei Prozent.

Ab 2028 gelten im geregelten Bereich dieselben Bedingungen wie im ungeregelten: Liegt die Inflation über drei Prozent, dürfen Vermieter*innen die Mieten nur um die Hälfte des darüber liegenden Inflationswerts erhöhen.

Verlängerung der Mindestbefristung für mehr Planungssicherheit

Laut Zahlen der Arbeiterkammer sind bei neu abgeschlossenen Mietverträgen im privaten Sektor bereits drei von vier befristet. Allgemein sind im privaten Sektor bereits die Hälfte aller existierenden Verträge befristet. Das betrifft rund 440.000 Wohnungen und damit rund eine Million Menschen in Österreich.

Diese Befristungen bedeuten große Unsicherheiten für die Mieter*innen. Deswegen verlängern wir die Mindestbefristungen von Mietverträgen von drei auf fünf Jahre. Gelten wird die Regelung für alle ab 1. November 2025 geschlossenen oder erneuerten Mietverträge. Die Verlängerung der Mindestbefristung senkt die insgesamt bezahlte Miete, da zwischen Einzug und Auszug weniger Erhöhungen anfallen. Damit tragen wir zu mehr Planungssicherheit bei und sorgen für mehr Stabilität.

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