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Volle Pensionserhöhung für 71 Prozent der Pensionist*innen

12.09.2025

Der Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten, insgesamt mehr als 71 Prozent aller Personen mit einer gesetzlichen Pension, erhält im Jahr 2026 die volle Inflationsabgeltung. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Sozialministerin Korinna Schumann: „Wir schützen kleine und mittlere Pensionen.“

Der Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten, insgesamt mehr als 71 Prozent aller Personen mit einer gesetzlichen Pension, erhält im Jahr 2026 die volle Inflationsabgeltung. Darauf hat sich die Bundesregierung geeinigt. Sozialministerin Korinna Schumann: „Wir schützen kleine und mittlere Pensionen.“

Sozialministerin Korinna Schumann hat bei der Präsentation der Einigung auf die Pensionsanpassung betont: „Trotz der schwierigen Ausgangssituation war es mir wichtig, eine sozial gerechte Anpassung zu verhandeln und dabei ganz besonders auf jene Menschen mit kleinen und mittleren Pensionen Bedacht zu nehmen. Das ist uns gelungen – ein Großteil der Pensionistinnen und Pensionisten erhält 2026 die volle Inflationsabgeltung in der Höhe von 2,7 Prozent.“ Besonders die Frauen profitieren von der vollen Abgeltung. Bei allen im Vorfeld ausgerichteten Vorschlägen (2 Prozent oder 2,2 Prozent) wären die Pensionistinnen und Pensionisten deutlich schlechter ausgestiegen.

 

Das Modell im Detail:

  • Pensionen bis 2.500 Euro bekommen die volle Inflationsabgeltung in der Höhe von plus 2,7 Prozent. Das betrifft 71,4 Prozent aller Seniorinnen und Senioren mit einer gesetzlichen Pension, also 1,65 Millionen Menschen.
  • Ab einer Pension in der Höhe von 2.500 Euro: Fixbetrag in der Höhe von 67,50 Euro. Das sind 2,7 Prozent von 2.500 Euro.

Beitrag der Sonder- und Luxuspensionsbezieher*innen

Wichtig ist, dass auch die Bezieherinnen und Bezieher von Sonder- und Luxuspensionen ihren Beitrag leisten. Bezieht jemand eine Pension in der Höhe von 1.500 Euro (die Person würde mit dem Modell die volle Inflationsabgeltung in der Höhe von 2,7 Prozent erhalten) und nebenbei noch eine Sonderpension in der Höhe von 3.000 Euro, so sollen die Beträge zusammengerechnet werden. Statt der vollen Inflationsabgeltung kommt damit der Fixbetrag zur Geltung.

Starke Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung

Schumann betonte, dass „dass es nicht nur die Pensionistinnen und Pensionisten sein können, die die Last der Budgetsanierung tragen können“ und verwies auf das Betrugsbekämpfungsgesetz, mit dem kommendes Jahr 270 Mio. Euro eingenommen werden sollen. „Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialbetrug sollen beitragen, das Budget zu stabilisieren“, so die Ministerin.

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