Eigenheime, die von ihren Besitzer*innen als Hauptwohnsitz genutzt werden, bleiben bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Euro steuerfrei.
Für das restliche Vermögen gilt außerdem ein Freibetrag von 1 Million Euro.
Für darüberhinausgehendes Vermögen sind folgende Steuerstufen vorgesehen:
Die Einnahmen werden auf 5 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Auch bei Erbschaften und Schenkungen bleiben Eigenheime bis zu einem Wert von 1,5 Millionen Euro steuerfrei.
Für das restliche Vermögen gilt außerdem ein Freibetrag von 1 Million Euro.
Für darüberhinausgehende Vermögenswerte sind folgende Steuerstufen vorgesehen:
Die Einnahmen werden auf 500 bis 800 Millionen Euro pro Jahr geschätzt.