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Nationalrat: Mehr Chancen und Entlastung für ältere Beschäftigte

23.09.2026

Im Nationalrat wurde ein umfangreiches Gesamtpaket für ältere Arbeitnehmer*innen – darunter die Aktivpension – beschlossen. Die SPÖ hat dabei sichergestellt, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter nicht angetastet wird. Gleichzeitig sollen jene, die länger arbeiten möchten und die das gesundheitlich können, auch die Möglichkeit dazu haben. Und sie sollen dabei stärker entlastet werden. „Wer länger arbeiten möchte und dazu die Möglichkeit hat, kann das jetzt zu attraktiveren Bedingungen tun“, so SPÖ-Arbeitsmarktsprecherin Barbara Teiber zur beschlossenen Aktivpension.

Im Nationalrat wurde ein umfangreiches Gesamtpaket für ältere Arbeitnehmer*innen – darunter die Aktivpension – beschlossen. Die SPÖ hat dabei sichergestellt, dass das gesetzliche Pensionsantrittsalter nicht angetastet wird. Gleichzeitig sollen jene, die länger arbeiten möchten und die das gesundheitlich können, auch die Möglichkeit dazu haben. Und sie sollen dabei stärker entlastet werden. „Wer länger arbeiten möchte und dazu die Möglichkeit hat, kann das jetzt zu attraktiveren Bedingungen tun“, so SPÖ-Arbeitsmarktsprecherin Barbara Teiber zur beschlossenen Aktivpension.

Die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen liegt derzeit bei rund 40 Prozent. Gleichzeitig beschäftigen 75 Prozent der Unternehmen keinen einzigen Menschen über 60. Es reicht nicht, einzig von Arbeitnehmer*innen längeres Arbeiten zu verlangen. Die SPÖ hat sich deshalb für ein Gesamtpaket für ältere Arbeitnehmer*innen starkgemacht, das nun im Nationalrat beschlossen wurde.

Ziel aller Maßnahmen ist es, die Beschäftigungsquote der Älteren zu erhöhen, Knowhow im Betrieb zu halten sowie das tatsächliche Pensionsantrittsalter anzuheben. „Wir müssen dafür sorgen, dass ältere Beschäftigte faire Chancen am Arbeitsmarkt haben und gesund bis zur Pension arbeiten können“, betonte SPÖ-Arbeitsmarktsprecherin Barbara Teiber.

Was tut die Regierung für ältere Beschäftigte?

Im Nationalrat wurde im September ein umfangreiches Gesamtpaket für ältere Arbeitnehmer*innen und Arbeiten beschlossen:

  • Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, für den entfallen die Dienstnehmerbeiträge zur Pensionsversicherung (10,25 Prozent, 8,32 Prozent für Selbstständige). Das gilt sowohl für Personen, die ihre Pension aufschieben, als auch für die, die zur Pension dazuverdienen.
  • Steuerfrei (dazu)verdienen ab dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter, bis zu 15.000 Euro im Jahr (= 1.250 Euro im Monat) wird möglich. Das gilt sowohl, wenn man den Pensionsantritt über das Regelpensionsalter hinaus aufschiebt, als auch wenn man in der Pension ab dem Regelpensionsalter dazuverdient. Beim Zuverdienst aber NUR, wenn man längere Versicherungszeiten hat (40 Versicherungsjahre für Manner, 34 für Frauen).
  • Es gibt jährlich zusätzlich 100 Millionen Euro für die Beschäftigungsförderung älterer Arbeitnehmer*innen und Arbeitsuchender und für 2028 und 2029 in Summe 82 Millionen Euro für den Arbeitsmarkt-Transformationsfonds.
  • Älterenbeschäftigungsmonitoring ist bereits etabliert und öffentlich. Darin werden auch absolute wie relative Zielsetzungen zur Älterenbeschäftigung festgelegt.
  • Arbeitgeber in Sparten mit geringer Beschäftigungsquote von 60- bis 64-Jährigen werden jährlich über Unterstützungsangebote zur Erhöhung des Anteils älterer Beschäftigter informiert.

Wer profitiert von der Aktivpension?

Die SPÖ hat in der Regierung eine Regelung durchgesetzt, bei der alle begünstigt werden, die nach dem Pensionsantrittsalter arbeiten. So profitieren von der Aktivpension z.B. auch jene ca. 60.000 Pensionist*innen, die derzeit nach dem Regelpensionsalter arbeiten und die unter der Geringfügigkeitsgrenze (551 Euro/Monat) dazuverdienen.

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