Viele Mehrparteienhäuser haben keine Beschattung, Außendämmung oder Klimaanlagen gegen die Überhitzung. Zurzeit gibt es große rechtliche Hürden für Mieter*innen oder Wohnungseigentümer*innen, solche Hitzeschutz-Maßnahmen für ihre Wohnung durchzusetzen. Viel zu oft können in Wohnungen trotz großer Hitze und gesundheitlicher Belastung keine technischen Lösungen zum Hitzeschutz installiert werden. Das ändert die SPÖ in der Bundesregierung: Klimaanlagen sollen genauso wie Außenjalousien, Rollläden und Sonnenschutzbeschichtungen leichter eingebaut werden können. Bis zum Herbst soll es einen Gesetzesentwurf von Wohn- und Justizministerium dafür geben. Auch für den Bildungsbereich wird es Hitzeschutz-Maßnahmen geben, zum Beispiel den nachträglichen Einbau von Beschattungsvorrichtungen oder die Begrünung von Schulhöfen.
„Die vergangenen Wochen haben gezeigt, wie sehr die Hitze inzwischen unseren Alltag bestimmt – auch in den eigenen vier Wänden“, sagte Babler im Juli im Bundesrat. Eine Wohnung muss ein Ort zum Wohlfühlen und ein Rückzugsraum sein. „Mieter*innen und Wohnungseigentümer*innen sollen daher Hitzeschutz-Maßnahmen leichter umsetzen können“, so Wohnminister Babler.
Die rechtlichen Hürden für den Einbau wirksamer Hitzeschutz-Maßnahmen – etwa Klimaanlagen – in Wohnungen sind hoch. Wohnungseigentümer*innen brauchen häufig die Zustimmung der übrigen Eigentümer*innen im Gebäude, um Hitzeschutz-Maßnahmen umzusetzen. Kommt diese Zustimmung nicht zustande, müssen sie vor Gericht darlegen, dass die Maßnahme im Alltag bereits als Standard gilt oder einem wichtigen Interesse dient. Eine gerichtliche Durchsetzung ist also nur in Ausnahmefällen möglich. Für Mieter*innen ist die Hürde in vielen Fällen noch höher.
Für Vizekanzler Andreas Babler ist klar: „Klimaschutz und Hitzeschutz gehören zusammen. Wir müssen die Ursachen der Erderhitzung bekämpfen und den Menschen helfen, die schon heute unter den Folgen leiden.“ Die Bundesregierung hat das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz beschlossen, investiert in Klimaforschung, hat den Klimacheck für Gesetze eingeführt und richtet die Mittel aus dem Waldfonds stärker darauf aus, die Biodiversität zu schützen und natürliche Lebensräume zu erhalten. Darüber hinaus setzt die Bundesregierung Maßnahmen zum Schutz vor den Folgen des Klimawandels. Dazu gehören Investitionen in den Schutz vor Naturgefahren in Höhe von 250 Millionen Euro, der Nationale Hitzeschutzplan sowie bessere Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz im Freien sowie in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kindergärten.