Der NAP gegen Gewalt an Frauen steht für Sicherheit in sämtlichen Lebensbereichen, für mehr Selbstbestimmung und wirtschaftliche Unabhängigkeit und soll ein Leben ohne Angst vor Gewalt ermöglichen. Er vereint Prävention, Schutz, rechtliche Maßnahmen und strukturelle Veränderungen und schafft für Frauen spürbare Verbesserungen. „Der Nationale Aktionsplan ist ein feministischer, gemeinschaftlicher Schulterschluss für ein Österreich ohne Gewalt gegen Frauen. Denn keine Regierung darf ruhen, solange Frauen in Österreich Gewalt erleben“, betont Frauenministerin und SPÖ-Bundesfrauenvorsitzende Eva-Maria Holzleitner.
Unsere Bundesfrauengeschäftsführerin Ruth Manninger begrüßt den NAP und betont: „Wir müssen Gewalt an der Wurzel packen. Gewalt beginnt nicht erst bei Schlägen und Handgreiflichkeiten. Sie beginnt bei männlicher Bevormundung und Unterdrückung. Wir brauchen einen tiefgreifenden gesellschaftlichen Wandel.“
Weil umfassende und gesamtgesellschaftliche Präventionsmaßnahmen erforderlich sind, sollen in Schulen Kinder und Jugendliche mit flächendeckender Sexualpädagogik sensibilisiert und Lehrer*innen fortgebildet werden. Auch die Stärkung gendersensibler Buben- und Männerarbeit und verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings für Risikofälle sind geplant, während im Hochschulbereich ein umfassender „Code of conduct“, also ein Verhaltenskodex, erarbeitet wird, um Studierende und Lehrende bestmöglich zu schützen.
In der Arbeitswelt liegt die gezielte Schwerpunktsetzung in der Arbeitsinspektion in vulnerablen Bereichen: z.B. soll es bessere Schutzmaßnahmen in Kontakt-intensiven Berufen geben. Weiters sind anonyme Meldestellen im Medien-, Kultur- und Sportbereich geplant. Zum Schutz von gewaltbetroffenen Frauen wird darüber hinaus die Unterstützung bei der Suche nach leistbarem Wohnraum ausgebaut.
Ein ganz zentraler Bereich ist zudem die Modernisierung und Verschärfung des Sexualstrafrechts: Damit werden wichtige rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen digitale Gewalt wie Deepfake-Pornografie und sexuell motivierte Bildaufnahmen ohne Einverständnis vorzugehen. „Die Täter müssen wissen, was ihnen blüht, wenn sie sexuelle Straftaten begehen“, betont Holzleitner. Das strafrechtliche Gesamtpaket wird hierzu in der Koalition sowie mit Expertise und internationalen Gremien abgestimmt und im zweiten Quartal 2026 vorgelegt.