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Evakuierungen, Erstversorgungen, Notfallrettungen, Keller auspumpen, Sandsäcke schleppen, Notunterkünfte organisieren: Die Liste an notwendigen Tätigkeiten während und nach Katastrophen ist lang. Die SPÖ fordert deshalb, dass Arbeitnehmer*innen für ihre Einsätze in Zukunft einen Rechtsanspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung haben. Sie sind es, die sich organisieren und vor Ort direkte Hilfe leisten – bei der Rettung, Freiwilligen Feuerwehr und anderen Hilfsorganisationen. Für Arbeitgeber gibt es bei Ausfall von Arbeitnehmer*innen bereits eine Entlastung aus dem Katastrophenfonds.
„Wenn Ehrenamtliche Tag und Nacht an ihre physischen und psychischen Grenzen gehen und wir jede einzelne helfende Hand brauchen, braucht es auch einen Freistellungsanspruch für diese heldenhaften Personen.“
SPÖ-Klubobmann Philip Kucher
Die Betroffenen selbst sollen ohne Angst um ihren Arbeitsplatz ihr Zuhause wieder in Stand bringen können. Für sie fordern wir einen eigenen gesetzlichen Freistellungsanspruch zur Schadensbeseitigung – das bringt Rechtssicherheit und nimmt den Betroffenen wenigstens eine Sorge ab. Außerdem sollen Zahlungen aus dem Katastrophenfonds rasch und unbürokratisch erfolgen, um die finanziellen Existenzsorgen etwas zu mildern.