

Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres wird mit 1. Mai 2026 eine Helmpflicht eingeführt – diese gilt auf E-Scootern. Auch für E-Bike-Fahrende wird die Sicherheit weiter gestärkt. Dort gilt die Helmpflicht für Fahrer*innen bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Für Mobilitätsminister Peter Hanke ist die Neuregelung der Helmpflicht „ein guter Kompromiss für die junge Generation.“ Sein Wunsch ist es darüber hinaus, dass künftig auch Ältere auf den Helm nicht verzichten.
Neben der Helmpflicht für junge Menschen umfasst die Novelle auch die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße. Dafür werden E-Mopeds in das Kraftfahrgesetz überführt. Die neue Regelung tritt mit 1. Oktober 2026 in Kraft, um den Betroffenen die Anpassung zu erleichtern. Auch ermöglicht die Novelle kamerabasierte Verkehrsberuhigung durch einen klaren Rechtsrahmen. In Zukunft soll dafür ein automatisiertes Zufahrtsmanagement die Einhaltung von Einfahrts- und Fahrverboten für mehrspurige Fahrzeuge in bestimmten Gebieten kontrollieren.