„Die FPÖ versucht seit Jahren, das DÖW mit haltlosen Vorwürfen und Diffamierungen zu diskreditieren, weil ihr die wissenschaftlichen Erkenntnisse und die konsequente Dokumentation rechtsextremer Entwicklungen nicht ins Weltbild passen“, so SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur Sabine Schatz. Das OGH-Urteil mache deutlich, dass derartige Angriffe nicht unwidersprochen bleiben. „Wer unabhängige Wissenschaft angreift, greift letztlich auch jene demokratischen Institutionen an, die auf Fakten beruhen“, so Schatz.
Sabine Schatz, SPÖ-Sprecherin für Erinnerungskultur, kritisiert die FPÖ u.a., weil sie Rechtsextremismus verharmlost. Die FPÖ trage dazu bei, dass sich rechtsextreme Ideologien in der Gesellschaft verbreiten: „Statt Rechtsextremismus weiter zu verharmlosen und jene anzugreifen, die ihn wissenschaftlich dokumentieren, sollte die FPÖ endlich in den eigenen Reihen aufräumen. Die zahlreichen Vorfälle der letzten Wochen zeigen deutlich, dass es in der FPÖ nicht einmal mehr den Versuch einer glaubwürdigen Abgrenzung zum organisierten Rechtsextremismus gibt. Die jüngsten Enthüllungen über die engen Verbindungen zwischen führenden FPÖ-Funktionären und den rechtsextremen Identitären zeigen einmal mehr ein erschreckendes Bild. Wer diese Entwicklungen relativiert, trägt Mitverantwortung dafür, dass demokratiegefährdende Ideologien wieder salonfähig gemacht werden”, betont Schatz.
Ausgelöst wurde der Rechtsstreit zwischen DÖW und FPÖ im August 2023, als das DÖW vom Innenministerium den Auftrag bekommen hat, einen Rechtsextremismusbericht zu erstellen. Die FPÖ kritisierte den Auftrag von Beginn an scharf und bezeichnete das DÖW in einer Aussendung sowie auf ihrer Website als „pseudowissenschaftliche“ Institution. Dagegen klagte das DÖW auf Unterlassung und Widerruf. Nachdem die FPÖ in erster und zweiter Instanz noch Recht bekommen hatte, entschied nun der Oberste Gerichtshof (OGH) zugunsten des DÖW: Für die Bezeichnung als „pseudowissenschaftlich“ gibt es demnach keine Tatsachengrundlage, weshalb die FPÖ die Aussage widerrufen und künftig unterlassen muss.