

Ältere Arbeitnehmer*innen können aus verschiedenen Gründen oft nicht mehr fünf Tage pro Woche arbeiten. Aber sie können und wollen zum Beispiel drei Tage pro Woche arbeiten. Dafür wird es ab 1. Jänner 2026 die Teilpension geben. Mit der Teilpension soll die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer*innen erhöht werden. „Ältere Arbeitnehmer*innen haben viel Erfahrung und Expertise und damit einen unverzichtbaren Mehrwert. Mit der Teilpension schaffen wir eine Möglichkeit, mit der Fachkräfte länger im Erwerbsleben bleiben und gleichzeitig sanft in die Pension gleiten können“, sagt Schumann.
Das neue an der Teilpension: Das „Alles-oder-Nichts-Prinzip“ in der Pensionsversicherung wird aufgehoben. Künftig heißt es nicht mehr „entweder arbeiten oder Pension beziehen“, denn Pension und Arbeit können mit der Teilpension verbunden werden. Die Altersteilzeit wird reformiert und mit der Teilpension vereint. Die Teilpension bringt mehr Flexibilität und trägt dazu bei, das faktische Pensionsantrittsalter anzuheben. „Die Teilpension ist eine wichtige Maßnahme, um ältere Arbeitnehmer*innen länger gesund im Erwerbsleben zu halten. Sie trägt dazu bei, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und bringt eine höhere Pension.“
Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Arbeitnehmerin bzw. ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Pension (Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension bzw. Alterspension) hat, besteht ein Anspruch auf eine Teilpension. Dafür müssen Arbeitnehmer*innen mit ihrem Arbeitgeber eine Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent vereinbaren. Für die reduzierten Wochenstunden erhalten Beschäftigte weiterhin ihr Einkommen. Für den anderen Teil wird ein Teil der Pension ausbezahlt. Arbeitnehmer*innen sind weiterhin Beschäftigte und zahlen dadurch weiterhin auf ihr Pensionskonto ein. Wer zu einem späteren Zeitpunkt zur Gänze in die Pension geht, bekommt durch dieses Modell einen höheren Auszahlungsbetrag.
Beispiel: Ein Arbeitnehmer hat mit 63 Jahren Anspruch auf die Korridorpension, seine Gesamtgutschrift auf dem Pensionskonto beträgt 3.000 Euro. Bei einer Reduktion der Arbeitszeit um 50 Prozent werden 50 Prozent des Pensionskontos geschlossen. Aus diesem geschlossenen Teil des Kontos wird die Teilpension gebildet. Diese beträgt 1.347 Euro (1.500 Euro abzüglich 10,2 Prozent Abschlag (5,1 Prozent pro Jahr bei der Korridorpension)). Zusätzlich zur Teilpension erhält der Arbeitnehmer seinen Lohn für den Teilzeitjob.
Unser Sozialsprecher Josef Muchitsch begrüßte im Nationalrat die neue Teilpension. Mit den Anpassungen bei der Korridorpension (Antritt mit 63 statt 62 Jahren) und bei der Altersteilzeit (Bezugsdauer maximal drei statt fünf Jahre) sowie dem geplanten Beschäftigungspaket für ältere Arbeitnehmer*innen wird die Teilpension laut Muchitsch dazu beitragen, die Lücke zwischen dem faktischen und dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter zu verringern. Muchitsch verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass ein Jahr mehr beim faktischen Antrittsalter die Pensionsausgaben um 2,2 Milliarden Euro dämpft.
Allgemein zur Diskussion über das Sozialbudget betonte Muchitsch die aus seiner Sicht entscheidenden Aspekte zum Thema Pensionen: „Es kommt zu keinen Kürzungen, es kommt zu keiner Erhöhung des gesetzlichen Antrittsalters über 65 Jahre hinaus, es gibt das klare Bekenntnis zu ‚45 Jahre sind genug‘ bei der Schwerarbeitspension, die Langzeitversichertenregel bleibt unverändert und Pflegeberufe kommen endlich in die Schwerarbeitsverordnung“, so Muchitsch.