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Unterstützungsfonds für Alleinerziehende – ein Meilenstein für Frauen

10.06.2026

Der Nationalrat hat den Unterstützungsfonds für Alleinerziehende beschlossen, der mit 1. Juli in Kraft tritt. Mit 35 Mio. Euro jährlich werden Alleinerziehende – meist Frauen – und ihre Kinder unterstützt, wenn Unterhaltszahlungen des Partners ausbleiben. „Der Unterstützungsfonds sorgt dafür, dass kein Kind zurückbleibt und auch in schwierigen Lebenslagen die nötige Unterstützung und Sicherheit erhält, um gut aufzuwachsen und alle Möglichkeiten voll entfalten zu können“, betont Sozialministerin Korinna Schumann. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont: „Die Regierung setzt mit dem Unterstützungsfonds eine jahrelange, frauenpolitische Forderung um, die viele Betroffene massiv entlastet und zeigt damit: Wir stehen an der Seite der Frauen.“

Der Nationalrat hat den Unterstützungsfonds für Alleinerziehende beschlossen, der mit 1. Juli in Kraft tritt. Mit 35 Mio. Euro jährlich werden Alleinerziehende – meist Frauen – und ihre Kinder unterstützt, wenn Unterhaltszahlungen des Partners ausbleiben. „Der Unterstützungsfonds sorgt dafür, dass kein Kind zurückbleibt und auch in schwierigen Lebenslagen die nötige Unterstützung und Sicherheit erhält, um gut aufzuwachsen und alle Möglichkeiten voll entfalten zu können“, betont Sozialministerin Korinna Schumann. Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner betont: „Die Regierung setzt mit dem Unterstützungsfonds eine jahrelange, frauenpolitische Forderung um, die viele Betroffene massiv entlastet und zeigt damit: Wir stehen an der Seite der Frauen.“

Alleinerziehende und ihre Kinder sind in hohem Ausmaß von Armut und Ausgrenzung betroffen: 46 Prozent der Alleinerziehenden und fast jedes zweite Kind (47 Prozent) in Alleinerziehenden-Haushalten sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Der Unterstützungsfonds soll Alleinerziehenden und ihren Kindern in besonders prekären Lebenslagen helfen, in Härtefällen unterstützen und die finanzielle Eigenständigkeit stärken. Der Nationalrat hat den Unterstützungsfonds, der für Fairness und soziale Sicherheit sorgt, mit großer Mehrheit beschlossen – als einzige Fraktion hat die FPÖ dagegen gestimmt.

„Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, darf daraus keine Notlage entstehen. Mit dem Unterstützungsfonds schließen wir Versorgungslücken und schützen Alleinerziehende sowie ihre Kinder vor einem Abrutschen in die Armut. Für Frauen, die von Partnergewalt betroffen und wirtschaftlich abhängig sind, trägt der Fonds zur finanziellen Unabhängigkeit bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt.“
SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann

An welche drei Zielgruppen richtet sich der Unterstützungsfonds?

  • Alleinerziehende mit Kindern, die aufgrund der Leistungsunfähigkeit oder der Nichtgreifbarkeit des Unterhaltsschuldners keinen Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss erhalten,
  • Alleinerziehende mit (Halb-)Waisen, die mangels Erfüllens der Wartezeit des verstorbenen Elternteils keinen Anspruch auf Hinterbliebenenleistungen haben,
  • Alleinerziehende, die Gewalt durch den Unterhaltsschuldner erfahren haben und sich dadurch in einer akuten Krisensituation befinden. Die Erfahrung zeigt, dass sie oft aus Angst vor einer weiteren Gewalteskalation keinen Unterhalt/Unterhaltsvorschuss einfordern.

„Ökonomische Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben. Mit dem Unterstützungsfonds können wir hier Alleinerziehenden und ihren Kindern unter die Arme greifen.“
SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner

Wer ist für die Umsetzung des Unterstützungsfonds zuständig?

Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Im BMASGPK wird zusätzlich eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen eingebracht werden können.

Wie funktioniert der Unterstützungsfonds?

Betroffene erhalten monatlich pro Kind, für das kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, 50 Prozent des Halbwaisenrichtsatzes, 12 x pro Jahr ausbezahlt. Für 2026 liegt die Leistungshöhe bei 240 Euro. Für die Gruppe der Alleinerziehenden mit (Halb-)Waisen ohne Anspruch auf (Halb-)Waisenpension wird die Leistung analog zur (Halb-)Waisenpension 14 x ausbezahlt. Für Gewaltbetroffene in akuten Krisensituationen ist auch eine Einmalzahlung, die sogenannte „Starthilfe“, zur Deckung von Mehrausgaben möglich.

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