Alleinerziehende und ihre Kinder sind in hohem Ausmaß von Armut und Ausgrenzung betroffen: 46 Prozent der Alleinerziehenden und fast jedes zweite Kind (47 Prozent) in Alleinerziehenden-Haushalten sind armuts- oder ausgrenzungsgefährdet. Das verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf. Der Unterstützungsfonds soll Alleinerziehenden und ihren Kindern in besonders prekären Lebenslagen helfen, in Härtefällen unterstützen und die finanzielle Eigenständigkeit stärken.
„Wenn Unterhaltszahlungen ausbleiben, darf daraus keine Notlage entstehen. Mit dem Unterstützungsfonds schließen wir Versorgungslücken und schützen Alleinerziehende sowie ihre Kinder vor einem Abrutschen in die Armut. Für Frauen, die von Partnergewalt betroffen und wirtschaftlich abhängig sind, trägt der Fonds zur finanziellen Unabhängigkeit bei und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Prävention von häuslicher Gewalt.“
SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann
„Ökonomische Unabhängigkeit ist eine zentrale Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und gewaltfreies Leben. Mit dem Unterstützungsfonds können wir hier Alleinerziehenden und ihren Kindern unter die Arme greifen.“
SPÖ-Frauenministerin Eva-Maria Holzleitner
Der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende wird im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet und über das Sozialministeriumservice abgewickelt. Im BMASGPK wird zusätzlich eine Clearingstelle eingerichtet, bei der Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen eingebracht werden können.
Betroffene erhalten monatlich pro Kind, für das kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss geleistet wird, 50 Prozent des Halbwaisenrichtsatzes, 12 x pro Jahr ausbezahlt. Für 2026 liegt die Leistungshöhe bei 240 Euro. Für die Gruppe der Alleinerziehenden mit (Halb-)Waisen ohne Anspruch auf (Halb-)Waisenpension wird die Leistung analog zur (Halb-)Waisenpension 14 x ausbezahlt. Für Gewaltbetroffene in akuten Krisensituationen ist auch eine Einmalzahlung, die sogenannte „Starthilfe“, zur Deckung von Mehrausgaben möglich.