Die Bundesregierung baut die Unterstützung für Menschen aus, die Opfer einer Straftat geworden sind. Besonders von sexualisierter Gewalt betroffene Minderjährige sowie Angehörige von Verstorbenen hilft die Reform des Verbrechensopfergesetzes (VOG). Konkret beinhaltet die Reform höhere Entschädigungen, bessere psychologische Betreuung und zusätzliche finanzielle Hilfen: „Wer Opfer eines schweren Verbrechens wird, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat in dieser schwierigen Situation Unterstützung bietet“, betont SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann.
Die Bundesregierung baut die Unterstützung für Menschen aus, die Opfer einer Straftat geworden sind. Besonders von sexualisierter Gewalt betroffene Minderjährige sowie Angehörige von Verstorbenen hilft die Reform des Verbrechensopfergesetzes (VOG). Konkret beinhaltet die Reform höhere Entschädigungen, bessere psychologische Betreuung und zusätzliche finanzielle Hilfen: „Wer Opfer eines schweren Verbrechens wird, muss sich darauf verlassen können, dass der Staat in dieser schwierigen Situation Unterstützung bietet“, betont SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann.
Mit der Reform verdoppelt die Regierung die staatlichen Pauschalentschädigungen für körperliche und psychische Schmerzen. Je nach Schwere steigen diese auf 4.000 bis 24.000 Euro. Die Entschädigung wird unabhängig davon gewährt, ob der Täter oder die Täterin bekannt ist und für den entstandenen Schaden aufkommen kann. Minderjährige Opfer sexualisierter Gewalt und Hinterbliebene erhalten künftig auch ohne zusätzliches medizinisches Gutachten Schmerzengeld der ersten Stufe.
Auch die psychologische Unterstützung wird ausgebaut: Künftig werden 20 statt bisher zehn Kriseninterventionseinheiten finanziert. Zudem können Betroffene länger Unterstützung in Anspruch nehmen und erhalten Zugang zu klinisch-psychologischen Behandlungen. Für die Reparatur oder den Austausch beschädigter Türen und Schließanlagen gibt es bei akuter Gefährdung bis zu 800 Euro. Für die Tatortreinigung in privaten Wohnungen oder im privaten Pkw stehen künftig bis zu 5.000 Euro zur Verfügung. „Ziel der Modernisierung des Verbrechensopfergesetzes ist es, die Hilfe auszubauen und unnötige Hürden zu reduzieren“, so SPÖ-Sozialministerin Korinna Schumann.
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