„Ein Fahrzeug, das aussieht wie ein Moped, fährt wie ein Moped und so schwer ist wie ein Moped, sollte kein Fahrrad sein“, sagt Mobilitätsminister Peter Hanke. Ab 1. Oktober 2026 werden E-Mopeds deshalb als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie gehören künftig auf die Fahrbahn und nicht mehr auf den Radweg. Damit gelten für E-Mopeds dieselben Regeln wie für herkömmliche Mopeds. Die Fahrzeuge müssen zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, außerdem braucht es eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Fahrer*innen benötigen eine entsprechende Lenkberechtigung und müssen einen Sturzhelm tragen. „Gleichzeitig war uns wichtig, den Menschen ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben und sie bei dem Umstieg auf beispielsweise Fahrräder oder E-Bikes zu unterstützen“, so Hanke.
Besonders betroffen von der Umstellung (E-Mopeds gelten ab 1. Oktober als Kraftfahrzeuge) sind Menschen, die E-Mopeds beruflich nutzen, etwa Essenszusteller*innen. Viele von ihnen werden künftig auf Fahrräder oder E-Bikes umsteigen. Das Mobilitätsministerium bietet deshalb von 2026 bis 2029 österreichweit spezielle Verkehrssicherheitstrainings für Zusteller*innen an. Dabei werden Verkehrsregeln und der sichere Umgang mit Fahrrädern und E-Bikes ebenso vermittelt wie das richtige Verhalten in schwierigen Verkehrssituationen. Lieferando, foodora und Wolt unterstützen die Initiative und bewerben die freiwilligen Trainings auf ihren Plattformen. „Gerade Zusteller*innen sind viele Stunden im Straßenverkehr unterwegs und stehen dabei oft unter Zeitdruck. Deshalb setzen wir neben klaren gesetzlichen Vorgaben auch auf praktische Unterstützung“, betont Hanke.
Das Inkrafttreten der neuen Regeln für E-Mopeds wurde bewusst auf den 1. Oktober gelegt. Dadurch hatten Besitzer*innen und insbesondere Menschen, die E-Mopeds beruflich nutzen, mehrere Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln vorzubereiten. Die E-Moped-Regelung ist der letzte Teil der von Mobilitätsminister Hanke auf den Weg gebrachten StVO- und KFG-Novelle. Bereits seit Mai 2026 gelten strengere Bestimmungen für E-Scooter. Städte und Gemeinden haben zudem neue Möglichkeiten bekommen, verkehrsberuhigte Zonen einzurichten. „Wir wollen einen Straßenverkehr, in dem klar ist, welches Fahrzeug wo unterwegs sein darf, welche Regeln dafür gelten und in dem alle Fahrzeuge auch wirklich verkehrstauglich sind“, so Hanke.